Die Zuschussrente ist seit dem Jahr 2011 im Gespräch. Sie soll garantieren, dass auch Niedrigverdiener als Rentner ein monatliches Nettoeinkommen von 850,- € haben. Die Initiative hierzu ging von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) aus. Voraussetzung für die Zuschussrente ist allerdings, dass die vornehmlich betroffenen Rentnerinnen während des Erwerbslebens überwiegend in der gesetzlichen Rentenversicherung Mitglied waren und außerdem privat beispielsweise per Riester-Rente vorgesorgt haben. Ursula von der Leyen hat das Konzept im März 2012 präzisiert.
Jüngste Neuerungen bei der Zuschussrente
Dass die Zuschussrente kommt, scheint nun festzustehen. Von der Leyen hat aber noch etwas draufgelegt. Entgegen den bisherigen Plänen werden Bezüge aus einer Riester-Rente nicht auf die Zuschussrente angerechnet. Sie kämen also als Bonus obendrauf. Damit würden diejenigen Niedrigverdiener belohnt, die trotz eines extrem niedrigen Einkommens – und daher äußerst schwacher gesetzlicher Rente – zusätzlich (meist per Riester-Rente) vorgesorgt haben.
Erhält eine Rentnerin oder ein Rentner beispielsweise aus der gesetzlichen Rentenversicherung lediglich 200,- € bis 300,- € – was bei langjährigen Minijobbern sehr realistisch ist – und hat zusätzlich eine Riester-Rente abgeschlossen, dann füllt die Zuschussrente die Lücke zwischen gesetzlicher Rente und der Grundsicherung in Höhe von 850,- € auf. Darüber hinaus gäbe es noch die Bezüge der Riester-Rente. Auch Betriebsrenten oder Basisrenten (Rürup-Rente) würden so gehandhabt – eben alles, was der Niedrigverdiener zusätzlich geleistet hat. Zudem soll die Zuverdienstgrenze für arbeitende Rentner angehoben werden.
Zuschussrente kommt 2013
Ursula von der Leyen gibt das Konzept jetzt an die benachbarten Ressorts weiter. Man rechnet damit, dass die Zuschussrente 2013 eingeführt wird. Schon im kommenden Jahr dürften dann etwa 50.000 Niedrigverdiener von der Regelung profitieren; im Jahr 2030 könnten es 1,4 Millionen sein. Sie müssten dazu 40 Jahre lang Mitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung mit insgesamt 30 Beitragsjahren gewesen sein.
Wohlgemerkt – die Niedrigverdiener müssen nicht als Minijobber die Beiträge zur gesetzlichen Rente eingezahlt haben. Das übernimmt bis 400,- € der Arbeitgeber pauschal. Zum Zuckerbrot der Zuschussrente gibt es allerdings ab sofort eine kleine Peitsche: Ab 2019 sollen nur noch diejenigen den Rentenzusatz erhalten, die mindestens 5 Jahre lang in einen Riester-Vertrag eingezahlt haben. Das berichtet jedenfalls das Handelsblatt. Das würde bedeuten, dass die Generation 60+ ab sofort eine Riester-Rente abschließen müsste, um die Zuschussrente zu erhalten.