Seit 1. August 2008 gibt es den Wohn-Riester. Bislang war der aber nur für diejenigen attraktiv, die ihre Immobilie in Deutschland gekauft und bewohnt haben. Nach der Einführung des Wohn-Riesters wurde bestimmt, dass nur Immobilien gefördert werden, die in Deutschland liegen. Das wird in Zukunft anders.
Denn der Europäische Gerichtshof hat im September 2009 beschlossen, dass Deutschland mit dieser Regelung gegen EU-Recht verstößt. Deswegen soll es künftig auch Riester-Zulagen für selbstgenutzte Immobilien geben, die in einem Land der Europäischen Union (EU) liegen.
Grenzpendler dürfen sich freuen
Besonders für Grenzpendler dürfte diese Gesetzesänderung attraktiv werden. Sie können jetzt in Deutschland arbeiten und sich im angrenzenden Ausland eine Immobilie kaufen – und werden dabei noch vom deutschen Staat durch den Wohn-Riester unterstützt.
Auch Rentner, die sich einen Altersruhesitz im Ausland innerhalb der Europäischen Union kaufen wollen, profitieren von der Neuregelung. Sie können ihr Vermögen, das auf einem Riester-Sparvertrag liegt, jetzt für den Kauf einer Immobilie einsetzen. Einzige Bedingung: Der Hauptwohnsitz oder Lebensmittelpunkt des Käufers muss dann auch dort sein. Für Ferienhäuser ist der Wohn-Riester nicht einsetzbar.
Quelle: Stiftung Warentest