Im Rahmen der staatlichen Fürsorgepflicht erhalten in Deutschland Beamte, Soldaten und Richter sowie ihre Angehörigen von ihrem jeweiligen Dienstherren eine Unterstützung bei Krankheit oder Invalidität. Diese Unterstützung wird in Form der (anteiligen) Erstattung der Kosten für die Krankenbehandlung erbracht (Beihilfe).
Die Vorschriften zur Beihilfe sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Es gibt vielmehr Regelungen für die Beamten des Bundes sowie für die Beamten der jeweiligen Länder.
Beamte, die noch im Dienstverhältnis stehen, erhalten in der Regel die Hälfte der Aufwendungen durch die Beihilfe erstattet. Für ihre Angehörigen liegt die Kostenübernahme zum Teil noch höher. Die Erstattung durch die Beihilfe erfolgt auf Antrag bei Nachweis der angefallenen Behandlungskosten.
Die meisten Beamten schließen jedoch eine Private Krankenversicherung (PKV) ab, die dann den verbleibenden Anteil der Krankheits- und Therapiekosten bezahlt, die von der Beihilfe nicht übernommen werden.
Was zahlt die Beihilfe?
Die Beihilfe erstattet lediglich einen Anteil an den beihilfefähigen Aufwendungen. Hierzu gehören vor allem die Kosten für Heilbehandlungen und Therapien, die wissenschaftlich allgemein anerkannt sind.
Die zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder können darüber hinaus Heilmethoden als beihilfefähig anerkennen, beispielsweise die Behandlung durch einen Heilpraktiker.
Aufgrund der Voraussetzung der wissenschaftlichen Anerkennung von Therapien werden in der Regel homöopathische Therapien, Therapien zur Heilung erektiler Dysfunktionen, aber auch die Kosten einer Hyperthermietherapie im Zusammenhang mit einer Prostata-Krebserkrankung oder die Therapiekosten zur Nikotinentwöhnung nicht erstattet. Es ist daher empfehlenswert, vor Aufnahme einer kostenintensiven Therapie mit der Beihilfestelle die Übernahme der Kosten zu besprechen.
Welche Kosten übernimmt die private Krankenversicherung (PKV)?
Die Versicherungsunternehmen der PKV bieten in der Regel verschiedene Tarife an, die auch dieKostenerstattung unterschiedlicher Behandlungskosten beinhalten. Vor Abschluss des Versicherungsvertrages muss genau geprüft werden, welche private Krankenversicherung welche Kosten erstattet, so dass der entsprechende Tarif vereinbart werden kann. Alles andere wird ja dann von der Beihilfe übernommen.