Anbieter von Rürup-Renten gibt es beinahe so viele wie Sand am Meer. Was die Entscheidung für einen Versicherer nicht unbedingt leichter macht. Ganz zu schweigen von der Vielzahl an Produktmöglichkeiten, die damit einhergehen. Durchaus nachvollziehbar, dass der ein oder andere sich daher für einen Anbieter entscheidet und dann hinterher feststellt, dass diese Entscheidung vielleicht doch nicht so gut war. Gut, dass es die Möglichkeit gibt, seinen Anbieter zu wechseln.
Es gibt kaum noch eine Bank oder Versicherung, die keine Rürup-Rente anbietet. Und es werden noch mehr. Daher kann es auch mal passieren, dass man zwar einen Rürup-Vertrag hat, dann aber herausfindet, dass es einen neuen Anbieter am Markt gibt, der deutlich bessere Konditionen anbietet. Ist dies der Fall, kann sich ein Wechsel durchaus lohnen. Damit man in einem solchen Fall aber auch möglichst rasch und unkompliziert wechseln kann, sollte man bereits bei Vertragsabschluss prüfen, ob die Rürup-Rente einen Anbieterwechsel überhaupt vorsieht. Und vor allem welche Bedingungen es für einen Wechsel gibt.
Keine Verpflichtung zur Wechsel-Option
Ein Anbieterwechsel sollte dem Kunden ermöglicht werden – muss es aber nicht. Sprich: Ist es nicht vertraglich geregelt, dass man als Rürup-Rentner den Anbieter wechseln kann, muss der Versicherer einem Wechsel auch nicht zustimmen. Wer einen solchen Vertrag hat, dem bleibt nur noch die Möglichkeit der Beitragsfreistellung. Was bedeutet, dass der alte Vertrag sozusagen „eingefroren“ wird und ein neuer Vertrag bei einem anderen Anbieter abgeschlossen wird. Die eingezahlten Beträge kann man sich nicht auszahlen lassen. Stattdessen erhält man in der Auszahlungsphase dann eben Geld aus zwei Verträgen.
Kündigung nach Übertragung
Das klingt zunächst gar nicht so schlimm. Schließlich bleibt das bereits investierte Geld ja erhalten. Allerdings ist es normalerweise besser, wenn man die Möglichkeit hat, bereits eingezahlte Beträge auf den neuen Rürup-Vertrag zu übertragen. Also wenn ein Wechsel des Anbieters in den Vertragsbedingungen enthalten ist.
Ist der Anbieterwechsel möglich wird das angesparte Kapital in den neuen Vertrag integriert. Dann lässt sich der alte Rürup-Vertrag kündigen. Allerdings sollte man sehr genau prüfen, ob ein Wechsel wirklich sinnvoll ist. Denn oftmals werden dafür hohe Wechselkosten berechnet, von denen im Vertrag häufig keine Rede ist. Daher lohnt sich eine kostenlose und unabhängige Beratung bevor man sich zu einem solchen Schritt entschließt.