Die Rürup-Rente gehört zur Altersvorsorge der sogenannten ersten Schicht. Dabei ist sie als kapitalgedeckte Rente aufgebaut, also anders als die umlagefinanzierte staatliche Altersrente.
Sie bietet ebenso wie die Riester-Rente große Steuervorteile, besonders für Selbständige ist sie die einzige Möglichkeit, in den Genuss staatlicher Förderung bei der Altersvorsorge zu kommen. Rürup-Produkte bieten zudem die Möglichkeit der Rürup-Zusatzversicherungen.
Besonderheiten der Rürup-Rente
Die Rürup-Rente ist nicht vererbbar und auch nicht beleihbar. Ebenso kann die Rentenpolice nicht verkauft werden. Damit gleicht sie der staatlichen Rente. Um die Hinterbliebenen dennoch zu schützen gibt es die Möglichkeit der Hinterbliebenenversicherung.
Die Steuervorteile beziehen sich zwar auf die reine Rürup-Rente, die Zusatzversicherungen verhindern jedoch, dass die Beiträge verfallen. Sie werden an die Erben des Versicherten ausgezahlt.
Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung
Weitere Rürup-Produkte beziehen sich auf die Berufsunfähigkeit und sind daher ebenfalls sehr sinnvoll. Diese Zusatzversicherungen verschaffen dem Versicherten erhebliche Steuervorteile, weil die Basisrente dadurch in weit höherem Maße steuerlich geltend gemacht werden kann.
Wenn der Anteil an der Berufsunfähigkeitsversicherung 49 % nicht überschreitet, kann die Rürup-Rente in vollem Umfang von der Steuer abgesetzt werden. Im Gegenzug muss die Berufsunfähigkeit voll versteuert werden. Die Steuervorteile genießen Sie unmittelbar. Auf jeden Fall sind Sie durch diese Rürup-Produkte dagegen versichert.
Wer sich also für eine Basisrente nach Bert Rürup entscheidet, sollte auf die Flexibilität achten, welche durch die Rürup-Zusatzversicherungen gegeben ist. Diese machen eine großen, bislang zu wenig beachteten Vorteil der Rürup-Rente aus.