Alle Ärzte und Psychotherapeuten, die Patienten behandeln, die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind, gehören den regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) an. Es gibt in jedem deutschen Bundesland eine Kassenärztliche Vereinigung, im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen bestehen mit der KV Nordrhein und der KV Westfalen-Lippe sogar gleich zwei Kassenärztliche Vereinigungen.
Die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen sind unter anderem dafür zuständig, die Abrechnungen der Kassenärzte statistisch zu erfassen und auszuwerten. Aus diesen Auswertungen und Erfassungen erstellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) regelmäßig einen Bericht über die Honorare der Kassenärzte.
Die Einnahmen der Kassenärzte im ersten Halbjahr 2011
Durchschnittlich hat jeder Kassenarzt 5.442,- € pro Monat verdient. Allerdings verteilt sich dieses durchschnittliche monatliche Einkommen sehr unterschiedlich auf die einzelnen Arztgruppen. Den höchsten Verdienst konnten Orthopäden mit einem Monatseinkommen von 6.346,- € verbuchen, während Allgemeinmediziner im Durchschnitt 5.017,- € verdient haben. Psychotherapeuten dagegen haben im Durchschnitt nur etwa 2.658,- € pro Monat bekommen.
Allerdings stieg der Honorarumsatz der Ärzte, die Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung behandeln, im ersten Halbjahr 2011 um circa 3 % im Vergleich zum Vorjahr. So konnten zum Beispiel Ärzte der Nervenheilkunde eine Umsatzsteigerung von 13,5 % verzeichnen, bei den Neurologen stiegen die Umsätze der Honorare um etwa 8,7 %.
Auch Ärzte, die vor allem als Hausärzte für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung tätig sind, konnten ihren Honorarumsatz im ersten Halbjahr 2011 um etwa 7,7 % pro Arzt steigern. Bei einigen Arztgruppen ergab die statistische Auswertung aber auch einen leichten Umsatzrückgang.
So wird die Statistik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erstellt
Die Abrechnungen der Ärzte werden nach der Verteilung der Honorare, nach den Gesamtvergütungen der Kassenärzte – ermittelt durch Leistungen der PKV und der GKV, sowie selbst zu leistende Zahlungen der Patienten – ebenso nach dem Honorar pro Arzt beziehungsweise pro Arztgruppe erfasst. So wird regelmäßig eine aussagefähige Statistik über die Honorare der Ärzte erstellt, die vorwiegend Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung betreuen.
Die Einnahmen der Ärzte, die sie mit der Behandlung von Privatpatienten erzielen, bleiben in dieser Statistik unberücksichtigt.