Verbraucherschützer fordern eine optimalere Beitragskalkulation in der PKV

In einigen Gesellschaften der privaten Krankenversicherung (PKV) wird es ab 2012 massive Beitragssteigerungen geben – die Versicherten haben die entsprechende Post im November 2011 erhalten. Der Bund der Versicherten (BdV) forderte jetzt die PKV auf, generell eine optimalere Kalkulation der Beiträge vorzunehmen. Bei PKV-Unternehmen, deren Beitragssteigerungen überproportional hoch ausfallen – in einigen Fällen zwischen 40 bis 60 % – bleibt den Versicherten nur der Wechsel. Dieser kann jedoch mit einem Verlust bei denAltersrückstellungen verbunden sein.

BdV fordert vorausschauende Kalkulation

Um Beitragssteigerungen in der PKV wie diejenigen von 2011 auf 2012 künftig zu verhindern, fordert der BdV sich auf absehbare Entwicklungen einzustellen. Die PKV müsse ihre versicherungsmathematische Kalkulation so vornehmen, dass Anpassungen der Beiträge moderat vorgenommen werden können. Sowohl den medizinischen Fortschritt als auch die Inflation und die höhere Lebenserwartung ihrer Versicherten solle die PKV in die Kalkulation mit einbeziehen, forderten die Verbraucherschützer.

Beitragssteigerungen dürfe es nur aus Gründen geben, die durch die PKV unbeeinflussbar seien – wie etwa Kostensteigerungen aufgrund verbesserter medizinischer Leistungen. Damit würden sich zwar höhere Einstiegstarife ergeben, später kämen auf die Versicherten aber nur noch allmähliche Steigerungen zu.

Wechsel der PKV und Altersrückstellung

Wer wegen der erhöhten Beiträge seinen Anbieter wechseln will, muss kühl kalkulieren.Versicherungsnehmer, die erst ab 2009 in die PKV gewechselt sind, haben vergleichsweise wenig zu verlieren: Sie können ihre Altersrückstellung bis zur Höhe des Basistarifs – in den sie bei einer neuen Gesellschaft ohnehin wechseln – mitnehmen. Man geht von etwa 78 % der Altersrückstellung aus, die erhalten bleibt. Im Verhältnis zum Gesamtbeitrag ist der Verlust daher im Jahr 2012 noch sehr klein.

Anders sieht es bei Versicherten aus, die schon lange privat versichert sind. Sie können die Altersrückstellung nicht mitnehmen und haben – je nach Lebensalter – doch etwas zu verlieren. Daher rät der BdV zum strikten Anbietervergleich vor einem Wechsel, zum Abgleich der Altersrückstellung und auch zur Prüfung des Tarifwechsels bei der bisherigen Gesellschaft. Diesem muss die private Krankenversicherung zustimmen.