Gute Nachrichten für alle, die den Abschluss einer Eigenheimrente (“Wohn-Riester“) oder einer Riester-Rente planen. Wie die Arbeitsgruppe Finanzen der Union auf einer Klausurtagung am 6./7. Februar 2011 mitteilte, soll die staatliche Förderung ausweitet werden, um damit weitere Anreize für die private Altersvorsorge zu schaffen.
In Bezug auf die Eigenheimrente sollen “nicht akzeptable Hemmnisse, etwa bestehende mögliche steuerliche Nachteile bei Eintritt eines Pflegefalls oder bei berufsbedingtem Umzug” beseitigt werden, so Klaus-Peter Flosbach, der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Damit dürfte die Eigenheimrente tatsächlich wesentlich attraktiver werden.
Bisher ist es so, dass bei einem dauerhaften berufsbedingten Umzug die staatliche Förderung zurückgezahlt werden muss, sofern sie nicht in ein anderes Riester-Produkt eingezahlt wird. Eine Ausnahme von der Rückzahlungsverpflichtung gibt es nur dann, wenn die Immobilie aufgrund berufsbedingter Abwesenheit befristet vermietet und spätestens bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres wieder bezogen wird.
Förderung für seniorengerechte Umbaumaßnahmen
Nach dem Willen der Union soll auch der altersgerechte Umbau einer Immobilie künftig förderfähig sein. Insbesondere dieser Vorschlag dürfte viele Menschen, die die staatliche Förderung durch Wohn-Riester noch nicht in Betracht gezogen haben, umstimmen. Durch die künftige Förderung kann z.B. verhindert werden, dass ältere Menschen ihr Haus verkaufen müssen, weil sie sich den seniorengerechten Umbau nicht leisten können.
Neben der Eigenheimrente sollen auch die Rürup- und die Riester-Rente weiter verbessert werden. Dabei soll unter anderem die Förderung der Absicherung einer Berufsunfähigkeit ausgeweitet werden. Zudem sollen steuerliche Vorteile, die bislang nur für Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen gelten, künftig auch für staatlich geförderte Altersvorsorgesparverträge gelten.
Riester-Rente, Rürup-Rente und Wohn-Riester gleichermaßen betrifft schließlich noch der Vorschlag, die Förderhöchstgrenzen und die Zulagen etwas anzuheben, um inflationsbedingte Wertverluste auszugleichen. Die Union verweist allerdings vorsorglich darauf, dass alle Verbesserungen zunächst auf ihre Machbarkeit hinsichtlich der Haushaltskonsolidierung geprüft werden müssen.
Lange sollen die Verbraucher aber nicht auf die Verbesserungen für Wohn-Riester und andere staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte warten müssen, denn die entsprechenden Gesetzesänderungen sollen noch in diesem Jahr ausgearbeitet werden.