Überschussbeteiligung in der Risikolebensversicherung

Risikolebensversicherung
Überschussbeteiligung RLV

Im Bereich der Lebensversicherung gibt es den Begriff Überschussbeteiligung. Besonders wichtig ist die Überschussbeteiligung im Zuge einer Kapitallebensversicherung, denn dort machen die Überschussanteile einen großen Teil der Gesamtrendite aus. Die Überschüsse, an denen die Versicherungsnehmer beteiligt werden, ergeben sich aus den Gewinnen, die die Versicherungsgesellschaft erwirtschaften konnte. Bei der Kapitallebensversicherung geht es dabei vor allem um das möglichst ertragreiche Investieren der Beiträge. Der Versicherte hat allerdings keinen Anspruch auf eine Überschussbeteiligung; diese gilt als unverbindlich.

Überschussbeteiligung kommt Versicherten zugute

Die Überschussbeteiligung gibt es aber nicht nur bei der Kapitallebensversicherung, sondern auch bei der Risikolebensversicherung. Bei der Risikolebensversicherung sind die Überschüsse Ergebnis des eher hoch angesetzten Beitrags: Da Risikolebensversicherungen in der Regel über Jahrzehnte hinweg abgeschlossen werden, sind die Versicherer bei der Berechnung des Beitrages sehr behutsam und kalkulieren Sicherheitszuschläge mit ein. Durch diese vorsichtige Kalkulation entstehen in der Praxis meist Überschüsse, die dem Versicherten dann als Überschussbeteiligung zugutekommen.

Die Überschussbeteiligung kommt bei der Risikolebensversicherung aber auch durch Einsparungen des Versicherers im Bereich der Verwaltungskosten zustande. Zudem gibt es die sogenannten Risikoüberschüsse. Diese bilden sich vorrangig deshalb, weil immer mehr Versicherte den Vertragsablauf erleben und somit keine Leistung fällig wird.

Orientierung an Deckungskapital und Beiträgen

Was die generelle Verwendung der erzielten Überschüsse angeht, gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Während die Überschussbeteiligung bei der Kapitallebensversicherung bei Fälligkeit des Vertrages ausgeschüttet wird, führen die Überschüsse bei Risikolebensversicherungen in der Regel entweder zur Senkung des Beitrages oder zu zusätzlichen Versicherungsleistungen.

Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt zum einen vom angesammelten Deckungskapital und zum anderen von der Höhe der gezahlten Beiträge ab. Sichere Aussagen oder Prognosen zur Höhe der Überschussbeteiligung sind somit nicht möglich.