Überraschung bei der Steuerrückerstattung: Fiskus erkennt PKV-Beiträge zur Basisversorgung nicht an

Wenn Sie Mitglied in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind, könnten Sie bei der Steuererklärung unangenehm überrascht werden: Es ist noch nicht geklärt, ob das Finanzamt Ihre PKV-Beiträge anerkennt, wenn Sie eine hohe Selbstbeteiligung gewählt haben. Welche Beiträge zur PKV tatsächlich abzugsfähig sind, muss noch entschieden werden.

Selbstbehalt als Mittel zur Beitragsrückerstattung

Viele Versicherte in der PKV akzeptieren eine hohe Selbstbeteiligung im Krankheitsfall, um auf diese Weise geringere monatliche Prämien zahlen zu müssen. Auf diese Weise bekommen Sie von der PKVIhre Beiträge rückerstattet, wenn Sie über einen bestimmten Zeitraum hinweg keine Leistungen in Anspruch genommen haben oder die Krankheitskosten dafür selbst getragen haben.

Bisher bestand die Möglichkeit, die Rechnungen über die privat gezahlten Arztrechnungen auch beim Finanzamt geltend zu machen. Damit hat man doppelt profitieren können: Einerseits von den Beitragsrückerstattungen der PKV, andererseits von der Steuerrückerstattung aufgrund der eigenen PKV-Beiträge. Zusätzlich hat man selbst bezahlte Arztrechnungen beim Finanzamt einreichen und damit ebenfalls steuerlich geltend machen können. Allerdings könnte das Finanzamt bei einer derartigen Rechnung künftig eine große Rolle spielen.

Wer sich Selbstbehalt leisten kann, ist durch PKV nicht finanziell belastet

Bislang konnten Sie die Beiträge zur PKV bei der Steuererklärung als Sonderausgaben angeben. So wurden nicht nur die gesamten Beiträge zur Basisversicherung als steuermindernd anerkannt, sondern auch die darüber hinausgehenden Arztrechnungen. Wie hoch der finanzielle Vorteil im Einzelfall ist, hängt vom individuellen Steuersatz ab. Allgemein lohnt es sich für Sie als Versicherten am Ende aber in jedem Fall.

Das kürzlich ergangene Urteil eines Finanzgerichts besagt, dass die Beiträge zur PKV keine Sonderausgaben sind, wenn der Versicherte nicht tatsächlich belastet ist. Wenn Sie also eine Rechnung vom Arzt oder von der Apotheke lieber selbst bezahlen, um am Ende des Jahres von der PKV Ihre Beiträge zurück zu bekommen, könnte das Finanzamt etwas dagegen haben. Denn wer die Basisversorgung der PKV nicht in Anspruch nehmen muss und aus diesem Grund viele Arztrechnungen selbst bezahlt, ist aus Sicht des Finanzamts nicht wirklich finanziell durch die PKV-Beiträge belastet. Deshalb könnte es durchaus passieren, dass der Fiskus Ihre PKV-Beiträge künftig nicht mehr als Sonderausgaben anerkennt.