Die Eckrentner müssen sich Medienberichten zufolge darauf einstellen, dass ihre Rente in Zukunft steuerpflichtig sein wird. Bereits in den vergangenen Jahren waren immer mehr Renten von der Rentensteuer betroffen und nun setzt sich dieser Trend anscheinend auch bei den Eckrentnern fort.
In Zukunft ist jeder Cent, der über der Rentenhöhe von 1.260,- € – bzw. 2.520,- € bei Paaren – liegt, steuerpflichtig.
Eckrentner sollen zukünftig unter Rentensteuer fallen
Unter Eckrentnern versteht man Personen, die in Ruhestand gegangen sind und Anspruch auf eine Rente in Höhe des Betrages haben, den man sich erwirbt, wenn man 45 Jahre lang einen Durchschnittsbeitrag an die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt hat. Ist dieser Wert jedoch höher als die Grenze von 1.260,- €, muss der übersteigende Betrag versteuert werden.
Berichten der BILD-Zeitung zufolge plant das Bundesfinanzministerium, die Rente eben dieser Eckrentner unter die Rentensteuer fallen zu lassen. BILD beruft sich nämlich auf eine ‘Datensammlung zur Steuerpolitik’, die im Ministerium erstellt wurde und die vorsieht, dass Renten, die die Höhe von 1.260,- € bei einzelnen Personen bzw. 2.520,- € bei Ehepaaren überschreiten, in Zukunft von der Rentensteuer betroffen sind.
Immer mehr Renten steuerpflichtig
Doch warum sind die Eckrentner von dieser Regelung betroffen? Grund ist, dass nach der jüngsten Rentenerhöhung die Eckrente, also der exakte Betrag, den die Eckrentner erhalten, 1.263,- € beträgt und somit nach der geplanten Neuregelung nicht mehr steuerfrei ist.
Die Pläne des Bundesfinanzministeriums setzen einen Trend fort, der schon seit einigen Jahren anhält, denn der Rentenanteil, der steuerpflichtig ist, hat seit dem Jahr 2005 einen sehr deutlichen Anstieg erlebt. Wer im Jahr 2005 in Ruhestand gegangen ist, musste damals für die Hälfte seiner Pension Steuern bezahlen.
Doch in den Jahren danach stieg der steuerpflichtige Anteil des Ruhegehaltes sukzessive um 2 % an und beträgt im Jahr 2012 bereits 64 % von diesem. Als Konsequenz dessen fielen immer mehr Rentner unter die Rentensteuer – und nun folglich auch die Eckrentner.