Wer eine Riester-Rente abgeschlossen hat, sollte sich um den Vertrag gelegentlich kümmern und Möglichkeiten der Anpassung überprüfen. Die private Altersvorsorge unterliegt ständigen Veränderungen, sowohl aus Sicht der eigenen Lebensperspektive als auch durch gesellschaftliche, finanztechnische und gesetzliche Entwicklungen.
Wenigstens einmal im Jahr, so empfehlen Experten, ist daher der Blick auf den Vertrag für die Riester-Rente Pflicht.
Wann braucht die Riester-Rente eine Anpassung?
Die Riester-Rente, teilweise kritisiert, dennoch im Grunde ein Erfolgsmodell, ist von bestimmten Voraussetzungen seitens des Sparers abhängig. Die staatlichen Zuschüsse von 154,- € pro erwachsenem Riester-Anleger und 300,- € oder 185,- € für ein Kind fließen nur, wenn die Versicherten selbst aktiv für die private Altersvorsorge sparen (4 % vom Vorjahresbrutto, aber mindestens 60,- € im Jahr) und die gesetzlichen Voraussetzungen für den Vertrag nach wie vor erfüllen.
Das zu überprüfen obliegt ihrer eigenen Verantwortung, bemerken hierzu Verbraucherschützer. Die Beiträge müssen in der richtigen Höhe gezahlt werden, zudem bedarf es für die staatliche Zulage eigentlich jährlich eines neuen Antrages, der aber per Dauerantrag geregelt werden kann. Dann jedoch muss der Riester-Sparer auf Änderungen seiner Voraussetzungen achten, etwa Erziehungszeiten.
Den Anspruch auf eine Riester-Rente haben alle gesetzlich Rentenversicherten, auch Künstler in der Sozialkasse, Arbeitslose und Bezieher von Krankengeld. Den Antrag auf Dauerzulagenförderung händigt der Anbieter der Riester-Rente aus, wenn der Vertrag abgeschlossen wird, er kümmert sich auch um eine notwendige Anpassung der privaten Altersvorsorge, benötigt aber hierzu die Meldung des Versicherungsnehmers.
Rahmenbedingungen der Riester-Rente
Eine Riester-Police braucht beispielsweise eine Anpassung, wenn sich das Bruttoeinkommen ändert. Wegen der vorgeschriebenen 4 % Sparleistung, gemessen am Vorjahreseinkommen, muss diese erhöht werden, wenn der Sparer in die Riester-Rente gerade den Mindestbetrag einzahlte, nun aber eine Gehaltserhöhung bekam. Sollte weniger in die Riester-Rente eingezahlt werden, kürzt der Staat anteilig die Zulagen, was Geld verschenken hieße.
Wenn ein Sparer arbeitslos wird, kann er eigentlich die Zahlungen aussetzen, aber nicht jeder Anbieter hat das richtig im Vertrag inkludiert. Er stellt möglicherweise ordnungsgemäß frei, aktiviert die Riester-Rente aber nicht wieder im Sinne des Kunden. Dann wäre es besser, den Anbieter zu wechseln, auch das eine manchmal notwendige Anpassung bei einem Riester-Vertrag.
Insgesamt lohnt sich jedoch die private Altersvorsorge per Riester, davon sind Experten überzeugt.