Die Rürup-Rente ist seit ihrer Einführung im Jahr 2005 als Ergänzung zur Altersvorsorge immer beliebter geworden. Mit der Rendite, die der Anbieter aus den eingezahlten Beiträgen erwirtschaftet, können Arbeitnehmer im Alter ihr Einkommen deutlich aufbessern und müssen sich nicht allein auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen. Wie hoch allerdings die Rendite der Rürup-Rente ausfällt, hängt unter anderem vom so genannten Garantiezins ab. Dieser Garantiezins wird zum 1. Januar von bislang 2,25 % auf dann nur noch 1,75 % gesenkt.
Sinkender Garantiezins: private Rentenversicherungen betroffen
Grundsätzlich gilt der Garantiezins für kapitalbildende Lebensversicherungen. Damit hat die Änderung auch Auswirkungen auf die Rendite der Rürup-Rente, schließlich zählt neben gewöhnlichen Kapitallebensversicherungen auch eine private Rentenversicherung zu diesem Bereich. Diese ist jedoch im Rahmen der Altersvorsorge förderfähig; viele Versicherungskunden, die eine Rürup-Rente abgeschlossen haben, verlassen sich auf dieses Produkt.
Grund für den sinkenden Garantiezins ist die Entwicklung auf den Kapitalmärkten. Versicherungsunternehmen legen die von ihren Kunden eingezahlten Prämien an und versuchen eine möglichst hohe Rendite mit dem Geld zu erzielen. Allerdings gibt es strenge gesetzliche Vorschriften, so dass zum großen Teil nur sehr sichere Produkte zur Geldanlage genutzt werden dürfen. Diese werfen jedoch deutlich weniger Rendite ab als noch vor einigen Jahren, so dass die Anbieter keinen höheren Garantiezins mehr vertreten können.
Altverträge bleiben unberührt
Wer für seine Altersvorsorge bereits eine solche Rentenversicherung abgeschlossen hat, muss sich keine Sorgen machen: Der niedrigere Garantiezins gilt nur für neu abgeschlossene Verträge ab dem 1. Januar. Wer von der höheren Rendite bei seiner Altersvorsorge profitieren möchte, sollte also noch vorher einen entsprechenden Vertrag abschließen.
Doch auch nach der Senkung des Garantiezinses ist die Rürup-Rente weiterhin ein attraktives Produkt zur Altersvorsorge. Sollten die Zinsen in der Zukunft steigen, gilt für den jeweiligen Vertrag zwar weiterhin der Garantiezins, über die so genannte Überschussbeteiligung haben Kunden jedoch Teil an einer guten Wertentwicklung des angelegten Kapitals.