Sachschaden, Personenschaden und Vermögensschaden

Haftpflichtversicherung
Sachschaden, Personenschaden und Vermögensschaden

Im Zuge der privaten Haftpflichtversicherung können drei verschiedene Schadensarten abgesichert werden: Ein Sachschaden, ein Personenschaden und ein Vermögensschaden. Für alle drei Schadensarten kommt die Privathaftpflichtversicherung auf. Manchmal hängen die Schäden miteinander zusammen bzw. entstehen in Kombination, manchmal ist auch nur eine Schadensart betroffen. Wichtig ist bei der Haftpflichtversicherung die Vereinbarung der richtigen Deckungssumme. Für einen Personenschaden und einen Sachschaden wird heute eine Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro empfohlen, während sich die Empfehlungen für einen Vermögensschaden zwischen 250.000,- € und 500.000,- € bewegen.

Personenschaden

Gerade beim Personenschaden ist eine möglichst hohe Deckungssumme besonders wichtig. Am sichersten ist die Vereinbarung einer unbegrenzten Deckung. Um einen Personenschaden handelt es sich immer dann, wenn eine Peron verletzt oder getötet wird. Etwaige Behandlungskosten der verletzten Person sind dabei noch verhältnismäßig geringe Kosten. Die wirklich hohen Kosten entstehen bei Personenschäden dann, wenn eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung entsteht. Wird der Geschädigte zum Beispiel durch Ihre Schuld berufsunfähig, hat er Anspruch auf eine lebenslange Rentenzahlung. Ohne Haftpflichtversicherung könnten Sie diese Summe kaum alleine aufbringen, denn der Betrag kann in die Millionenhöhe gehen.

Sachschaden

Auch bei einem Sachschaden ist das mögliche Schadenspotenzial sehr groß, sodass Haftpflichtversicherungen eine ähnlich hohe Deckungssumme wie bei Personenschäden empfehlen. Ein Sachschaden bedeutet im Zuge der Haftpflichtversicherung stets, dass Sie das Eigentum einer anderen Person beschädigt haben, zum Beispiel, wenn Sie als Fußgänger einen Verkehrsunfall mit teuren Blechschäden verursachen.

Vermögensschaden

Auch der Vermögensschaden kann im Zuge der Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Ein möglicher Vermögensschaden ist beispielsweise dann vorhanden, wenn dem Geschädigten durch Ihre Schuld ein gutes Geschäft entgeht, weil er beispielsweise aufgrund eines Unfalls den Geschäftstermin nicht einhalten konnte. Auch diesen Schaden übernimmt dann die Haftpflichtversicherung.