In der Ansparphase kann ein hoher Beitragsanteil steuerlich abgesetzt werden. Der Fiskus wird erst im Rentenalter an der Rürup-Rente beteiligt.
In welcher Höhe werden Steuern auf die Rürup-Rente erhoben?
Die Besteuerung erfolgt gemäß dem persönlichen Steuersatz. Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist an starre Auszahlungsklauseln gebunden. Sie orientiert sich in ihren Bedingungen an der staatlichen Rente.
Ihre Auszahlung erfolgt generell als lebenslange Versorgung. Einmalzahlungen sind nicht vorgesehen, deshalb wird sie wie die gesetzliche Rente besteuert. Der Rentner muss den Rentenbetrag, der brutto errechnet wurde, der nachgelagerten Besteuerung unterwerfen.
Die Höhe der Steuern hängt davon ab, in welchem Jahr die Rürup-Rente das erste Mal ausgezahlt wird. Derzeit steigt der zu versteuernde Rentenanteil bis 2020 jedes Jahr um 2 %. Ausgangspunkt ist ein steuerpflichtiger Anteil von 50 %, der mit der Reform privater Vorsorge ab 2005 festgelegt wurde.
Mit dem Jahr 2021 erhöht sich der steuerpflichtige Anteil pro Kalenderjahr um 1 %, so dass 2040 die komplette Steuerpflicht für Basisrenten erreicht wird.
Was ist bei der Versteuerung zu beachten?
Der steuerpflichtige Anteil der Rürup-Bezüge führt zu einem so genannten Steuerfreibetrag, der lebenslang unverändert bleibt. Das hat zur Folge, dass eventuelle Rentensteigerungen voll steuerpflichtig sind.
Beträgt der steuerpflichtige Anteil beispielsweise einer Basisrente von 800,- € im Jahr 2013 66 %, dann sind davon jeden Monat 272,- € steuerfrei. Im Gesamtjahr bedeutet das für den Rürup-Rentner einen Steuerfreibetrag von 3.264,- €, den er über seine Steuererklärung nutzen kann.
Niedriger Steuersatz für Rentenauszahlungen
Jeder, der eine Rürup-Rente abschließen möchte, sollte genauso an die Besteuerung seiner Rente im Alter denken. Im Ruhestand profitiert der Rentenempfänger von einem gegenüber seinem aktiven Erwerbsleben niedrigeren Steuersatz für seine Auszahlungen.
Das beeinflusst auch die Rendite der Basisrente günstig. Dem Rentner bleibt so unter dem Strich mehr von seinem Brutto übrig.