Leistungen der Rürup-Rente im Todesfall

Rürup-Rente
Leistungen der Rürup-Rente im Todesfall

Die Rürup-Rente erfreut sich als staatlich gefördertes Modell zur privaten Altersvorsorge. Im Vergleich zur gesetzlichen Rente oder zu einer Lebensversicherung erbringt die Rürup-Rente erst in Verbindung mit einer Zusatzversicherung optimale Leistungen im Todesfall.

Leistungen bei einem normalen Vertrag

Wer eine Rürup-Rente abschließt, ist zunächst ein Optimist: Der Tod kommt in einem solchen Produkt nicht vor. Die Rürup-Rente ist nicht vererbbar und setzt das Überleben während der Ansparphase voraus, um in den Genuss der angesparten Beiträge zu kommen.

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Dann können die Versicherten mit einer lebenslangen Rente rechnen, auch wenn die ausgezahlten Beiträge im Fall eines langen Lebens und damit einer langen Rentenphase die eingezahlten Beiträge weit übersteigen.

Angehörige wie der Ehepartner oder Kinder erhalten keinerlei Anspruch auf die Leistungen der Basisrente. Falls der Tod in der Ansparphase eintreten sollte, werden eingezahlte Beiträge nicht erstattet.

Wer hier Vorsorge treffen möchte, muss eine Zusatzversicherung in Form einer Hinterbliebenenversicherung abschließen.

Mehr Sicherheit durch eine Zusatzversicherung

Um zu verhindern, dass im Todesfall während der Ansparphase das gesamte Geld beim Anbieter der Rürup-Rente bleibt, kann eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden. Ein solcher Vertrag kann so ausgestaltet werden, dass die Hinterbliebenen die in die Rürup-Rente eingezahlten Beiträge erstattet bekommen.

Eine solche Hinterbliebenenversicherung ist für Ehepartner und Kinder gültig. Die Kinder müssen hierbei noch einen Kindergeldanspruch vorweisen können; bei Ehepaaren bedeutet eine Scheidung den Verlust der Ansprüche des vormaligen Partners.

Andere Lebensgemeinschaften wie die eingetragene Lebenspartnerschaft werden von einer Hinterbliebenenversicherung nicht berücksichtigt, was sich voraussichtlich in der näheren Zukunft ändern wird.

Wenn der Todesfall in der Rentenphase eintritt, ist keine Auszahlung mehr möglich, wobei noch nicht aufgezehrte Beträge aus der Ansparphase in einem solchen Fall bei der Versicherung verbleiben.

Im Fall der Fälle kann eine Zusatzversicherung sicherstellen, dass nicht sämtliche Sparanstrengungen umsonst waren.