Gesetzliche Bestimmungen der Rürup-Rente

Rürup-Rente
Gesetzliche Bestimmungen der Rürup-Rente

Alles geregelt? Gesetzliche Bestimmungen der Rürup-Rente

Besonders wichtig vor dem Abschluss eines Rürup-Rentenvertrags ist es, sich über die gesetzlichen Bestimmungen zu informieren. Denn die Voraussetzungen dafür, wann eine Rürup-Rente auch tatsächlich eine Rürup-Rente ist, sind gesetzlich festgelegt. Kein Wunder. Immerhin unterstützt der Staat die Basisrente ja auch mit attraktiven Steuervorteilen.

Zunächst einmal sollte geklärt werden, ob es sich bei dem Versicherungsvertrag, den man vorliegen hat, auch wirklich um eine Rürup-Rente handelt. Und ob die Beiträge als Sonderausgabenabzug bei der Steuer geltend gemacht werden können. Daher sollte man den Vertrag genauestens prüfen. Die wichtigsten Eckpunkte hat vorsorge24.net zusammengetragen.

Der richtige Zeitpunkt

Grundvoraussetzung dafür, dass ein Rürup-Vertrag auch den gesetzlichen Bestimmungen entspricht ist, dass in der Police vorgesehen ist, dass in der Auszahlungsphase eine monatliche Zahlung in Form einer lebenslangen Leibrente gewährt wird. Allerdings kommt es auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an, wann die Auszahlungsphase überhaupt beginnt.

Für Verträge, deren Abschluss vor dem 1. Januar 2012 erfolgte, ist gesetzlich festgelegt, dass die Auszahlungsphase erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen darf. Bei Vertragsabschluss nach dem 1. Januar 2012 ist der Beginn der Auszahlungsphase noch weiter nach hinten verschoben. Den gesetzlichen Bestimmungen zufolge darf die monatliche Rentenzahlung dann erst nach Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgen.

Weitere Bestimmungen

Es gibt noch einige weitere Punkte, die es vor Abschluss einer Rürup-Rente zu beachten sind. Denn genauso wie bei der gesetzlichen Rente gilt, dass die Zusatzrente nicht übertragbar, beleihbar, kapitalisierbar oder veräußerbar ist. Und – anders als bei der Riester-Rente – können die Rentenansprüche auch nicht vererbt werden. Wer trotzdem sicherstellen will, dass die Hinterbliebenen nicht leer ausgehen, kann einen Kombinationsvertrag aus Rürup-Rente und Hinterbliebenenversicherung abschließen. Stirbt der Versicherungsnehmer wird diese an den Ehepartner und/oder an kindergeldberechtigte Kinder ausbezahlt.

Der Sonderausgabenabzug, der während der Ansparphase für die geleisteten Beiträge gewährt wird, ist ebenfalls gesetzlich geregelt. Auch die nachgelagerte Besteuerung der monatlichen Rentenzahlungen zählt zu den gesetzlichen Bestimmungen.