In Deutschland müssen Alterseinkünfte seit einigen Jahren versteuert werden. Dies gilt auch für Einkünfte aus der privaten Altersvorsorge. Wie hoch solche Alterseinkünfte besteuert werden, wird durch das Alterseinkünftegesetz geregelt.
Das 3-Schichten-Modell als Besteuerungsgrundlage der Renten
Als Grundlage der Besteuerung von Renten und anderen Alterseinkünften dient das im Alterseinkünftegesetz verankerte 3-Schichten-Modell, das von Bert Rürup, dem Namensgeber der Rürup-Rente, konzipiert wurde.
[contact-form-7 id="9527" title="BR Leadform"]Dieses Modell kategorisiert verschiedene Formen der Alterseinkünfte in drei Schichten, in die Basisversorgung, die Zusatzversorgung sowie die Kapitalanlageprodukte.
Wie die gesetzliche Rente werden Leistungen aus der Rürup-Rente zur ersten Kategorie gezählt: Die Rürup-Rente ist Teil der Basisversorgung, während eine Riester-Rente ähnlich einer Betriebsrente zur Zusatzversorgung gerechnet wird. Lebensversicherungen sind nach dem Alterseinkünftegesetz den Kapitalanlageprodukten zuzuordnen.
Die Besteuerung einer Basis- oder Rürup-Rente erfolgt im Alterseinkünftegesetz nach demselben Prinzip wie bei der gesetzlichen Rente, wobei die Rürup-Rente eine Übergangsregelung gilt, welche erst im Jahr 2040 abgeschlossen sein wird.
Die schrittweise Besteuerung der Rürup-Rente
Die Beiträge, welche in die Rürup-Rente einbezahlt werden, sind derzeit noch nicht in vollem Umfang steuerlich absetzbar. Dies wird erst mit dem Jahr 2025 zu 100 % erreicht sein.
Der zu versteuernde Anteil an den Einkünften aus der Rürup-Rente steigt bis zum Jahr 2020 um jährlich zwei Prozent. Durch ein kompliziertes Verfahren im Alterseinkünftegesetz müssen Versicherte, welche im Jahr 2005 in die Rentenphase ihrer Basisrente eingetreten sind, künftig 50 % ihrer Basisrentenbezüge versteuern.
Die nachgelagerte Besteuerung der Basis- oder Rürup-Rente macht ein solches Produkt auf den ersten Blick wenig attraktiv. Es muss berücksichtigt werden, dass Menschen während der Ansparphase in aller Regel im Berufsleben stehen und einen höheren Steuersatz erbringen müssen.
Die Steuererleichterungen der Rürup-Rente sind während der Ansparphase weit höher als die Abzüge in der Rentenphase, zumal die volle steuerliche Absetzbarkeit letzten Endes um 20 Jahre früher eintritt als die volle Abgabenpflicht, was für die viele der heute einzahlenden Versicherten ein beruhigend langer Zeitraum ist.