Risikolebensversicherung Versicherungssumme

Risikolebensversicherung
RLV Versicherungssumme

Eine Risikolebensversicherung schließt man mit dem Ziel ab, Hinterbliebene für den Fall der Fälle finanziell abzusichern. Eine große Rolle spielt bei der Risikolebensversicherung die Wahl der richtigen Versicherungssumme. Die Versicherungssumme ist der Betrag, den die Versicherungsgesellschaft im Versicherungsfall, also falls der Versicherungsnehmer bzw. der Versicherte versterben sollte, an den Begünstigten auszahlt. Bevor Sie sich für eine Vertragssumme entscheiden, sollten Sie Ihre aktuelle familiäre und finanzielle Situation genau betrachten.

Festlegung der Versicherungssumme

Bei der Festlegung der Versicherungssumme spielt nicht nur das Einkommen des Versicherten eine Rolle, vielmehr sollten alle finanziellen Verpflichtungen, die die Familie hat, berücksichtigt werden. Dazu zählen auch Darlehen, Hypotheken oder die Ausbildung der Kinder. Dabei gibt es bei den meisten Risikolebensversicherungen die Möglichkeit die Versicherungssumme flexibel zu gestalten: Schließt man die Risikolebensversicherung beispielsweise zur Absicherung eines Darlehens oder Immobilienkaufs ab, lässt sich die Versicherungssumme der jährlich geringer werdenden finanziellen Verpflichtung anpassen. In der Regel ist der Abschluss einer solchen Risikolebensversicherung günstiger.

Etwaige zusätzlich abzusichernde Darlehensverbindlichkeiten außen vor gelassen, beträgt die am häufigsten gewählte Versicherungssumme bei der Risikolebensversicherung 100.000,- €. Viele Versicherungsgesellschaften raten dazu sich bei der Festlegung der Versicherungssumme an einem drei- bis fünffachen Bruttojahreseinkommen zu orientieren. Wenn Sie also als Versicherter ein Bruttojahreseinkommen von beispielsweise 30.000,- € im Jahr haben, wären 100.000,- € eine gute Wahl.

Versicherungsnehmer der Risikolebensversicherung

Schließlich sollte man neben der Versicherungssumme auch darauf achten, wer Versicherungsnehmer sein soll. In der Regel ist es nämlich am besten, wenn der Hauptverdiener versicherte Person, aber nicht Versicherungsnehmer ist. Ist der Hauptverdiener der Versicherungsnehmer, ist die komplette Versicherungssumme Teil der Erbmasse und somit erbschaftssteuerpflichtig. Daher ist es sinnvoller, wenn einer der Hinterbliebenen der Versicherungsnehmer ist, denn in diesem Fall geht die komplette Versicherungssumme der Risikolebensversicherung ohne Abzüge an die Hinterbliebenen.