Riester-Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung am besten trennen

Die Riester-Rente weist als staatlich geförderte Altersvorsorge ungeheure Vorzüge auf, die sie zu Recht zu einem Erfolgsmodell gemacht haben. Unter anderem die vielseitigen Anlagemöglichkeiten werden von den Rentensparern geschätzt. Neben der klassischen Rentenversicherung kann eine Riester-Rente in Form von Fonds oder als Wohn-Riester abgeschlossen werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung zur Riester-Rente. Doch lohnt sich das letztgenannte Modell?

Riester-Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung: unzulängliche Konstruktion der Zusatzversicherung

Wer eine Riester-Rente mit der Berufsunfähigkeitsversicherung koppelt, zahlt nur 15 % der Beiträge in die Zusatzversicherung ein; das ist gesetzlich so vorgegeben. Dadurch wird die Höhe einer Rentenauszahlung allein für die Berufsunfähigkeit stark eingegrenzt. Sie erreicht lediglich einige Hundert Euro im Jahr. Es gibt daher von manchen Anbietern der Riester-Rente das Modell, die Auszahlungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung im Leistungsfall (also bei Berufsunfähigkeit) weiter in die Besparung der Riester-Rente einzuzahlen. Damit dienen die Leistungen der Zusatzversicherung der Altersvorsorge.

Das Modell wird jedoch unlukrativ, wenn der Versicherte wirklich komplett erwerbsunfähig sein sollte, nicht mehr rentenversicherungspflichtig arbeitet und daher die Förderung für die Riester-Rente einbüßt. Diese würde dann zwar aus der Ausschüttung für die Berufsunfähigkeitsversicherung, aber ohne Zulagen oder Steuerförderung bespart werden – ein schlechtes Geschäft für den Versicherungsnehmer.

Berufsunfähigkeit lieber separat versichern

Wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit gar zur Beitragsfreistellung zwingt, würde der Berufsunfähigkeitsschutz ebenso wie eine spätere Auszahlung der Riester-Rente drastisch sinken. Aus diesem Grund wird strikt eine separate Berufsunfähigkeitsversicherung empfohlen, die zwar in diesem Fall nicht so stark gefördert wird (sie wird hälftig über den Sonderausgabenabzug gefördert), dafür aber besseren Schutz gewährt.

Das Koppelmodell mit der Einzahlung der Ausschüttungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung in die Riester-Rente darf als fragwürdig gelten. Es wäre eine Spekulation darauf, dass die Leistungen der Zusatzversicherung eigentlich nicht für die tatsächliche Berufsunfähigkeit benötigt werden, doch wer kann das schon wissen? Experten empfehlen daher, die Berufsunfähigkeit bei starken Anbietern zu günstigen Konditionen abzusichern.