Das Thema ist nicht neu: Wer sich ausschließlich auf die gesetzliche Altersversorgung verlässt, kann eines Tages arm dran sein. Eigenverantwortliche private Vorsorge ist unbedingt anzuraten. Frauen tragen ein erhöhtes Risiko für Altersarmut durch familienbedingte berufliche Auszeiten und Teilzeitarbeitsverhältnisse. Die gesetzliche Rentenversicherung rechnet Kindererziehungszeiten nur gering an. Über die Riester-Rente hingegen können sich Mütter großzügige staatliche Zulagen sichern.
Riester-Rente: Zulagen-Bürokratie und Verwirrung
Nun mussten allerdings Mütter in Elternzeit eine herbe Enttäuschung mit ihren Riester-Verträgen erleben. Sie büßten ihre Riester-Fördergelder wieder ein, weil sie es versäumt hatten, der Rentenversicherung ihre Kindererziehungszeiten zu melden. Mütter in Elternzeit, die für ihre spätere Rente mit Riester vorsorgen wollten, müssen auch in der Elternzeit einen Sockelbetrag von jährlich 60,- € einzahlen, um weiter Riester-Förderung zu erhalten. Unterbleibt diese Einzahlung, gibt es keine Förderung mehr und bereits gezahlte Förderbeträge werden zurückgebucht.
Aber auch bei Riester-Verträgen, in die Frauen den Sockelbetrag während dieser Zeit eingezahlt hatten, blieben die Fördergelder aus und bereits gezahlte Beträge wurden wieder eingezogen. In diesen Fällen hatten die Mütter in Elternzeit versäumt, ihre Kindererziehungszeiten der Rentenversicherung bekannt zu geben. Während der Berufstätigkeit pflichtversichert, galten sie als unmittelbar Riester-förderberechtigt. In der Elternzeit trifft jedoch beides nicht mehr zu.
Jene Frauen, die zuvor als mittelbar Riester-förderberechtigt galten, da sie über ihren Ehemann Anspruch auf Riester-Fördergelder besaßen, zahlten ohnehin keine eigenen Beiträge ein. Auch sie müssen seit letztem Jahr mindestens den Sockelbeitrag entrichten. Weil viele dieser Frauen vergaßen, den Sockelbetrag einzuzahlen, verloren sie ihre Zulagen.
Künftig überschaubarere Regeln für den Sockelbeitrag
Jetzt ist Schluss mit diesem Wirrwarr; künftig läuft es transparenter: Jede Mutter in Elternzeit ist dazu verpflichtet, einen Sockelbetrag in Höhe von 60,- € in ihre Riester-Rente einzuzahlen. Vom verlorenen Riester-Fördergeld betroffene Frauen können außerdem bis Ende 2012 Fehlbeträge ausgleichen sowie ungemeldete Kindererziehungszeiten der Rentenversicherung mitteilen. Anschließend erhalten die Mütter ihre entgangenen Fördergelder wieder. Gerade Mütter mit Kindern profitieren für ihre spätere Rente enorm von der Riester-Förderung.