Nach der Reform der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) steht nun eine Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auf der Agenda von Politik, Bundesärztekammer und Krankenkassen. Hier soll enger zusammengearbeitet werden; die neue GOZ hat wohl die Zahnärzte und Standesvertreter in vielerlei Hinsicht enttäuscht.
Neue GOÄ: Enge Zusammenarbeit nötig
Die stellvertretende Geschäftsführerin der Ärztekammer, Dr. Regina Klakow-Franck, bestätigte in einem Interview mit der Ärztezeitung die geplante engere Zusammenarbeit der Ärzte mit den Krankenversicherern und den politischen Verantwortlichen für die GOÄ. Dass GOZ und GOÄ überarbeitet werden müssen, wird von keiner Seite bestritten. Die letzte Reform der GOZ gab es 1988; die GOÄ wurde sogar das letzte Mal 1984 überarbeitet. Damit sind die abgerechneten Gebühren keinesfalls mehr zeitgemäß.
Anhand der GOÄ rechnen Ärzte erbrachte Leistungen mit privat Versicherten und Selbstzahlern ab. Doch im Laufe der Jahrzehnte hat sich Flickwerk in den Abrechnungsvorschriften und damit Unmut breitgemacht – eine grundlegende Reform ist also auch für die GOÄ unabdingbar.
Allerdings erwarten die Experten keine einvernehmliche Lösung, wie es schon bei der GOZ der Fall war. Die Ärzte nehmen teilweise zu den Krankenkassen und politischen Vertretern sowie Kammervertretern völlig konträre Positionen ein. Dr. Klakow-Franck schlug einen Ausschuss vor, an dem sich alle im Gesundheitswesen vertretenen Parteien beteiligen sollen. Dieser Ausschuss solle Überarbeitungsvorschläge zur GOÄ sammeln und beim Bundesgesundheitsministerium einreichen.
Kostenniveau halten – ein unmögliches Unterfangen?
Die privaten Krankenkassen befürchten weitere Kostensteigerungen durch die GOÄ, auch wenn das vorab nicht intendiert ist. Die Standpunkte der Ärzte und Kassen widersprechen sich hier gravierend. Die selbe Diskussion gab es schon im Frühjahr 2011, als das Abrechnungssystem der Zahnärzte reformiert wurde. Auch diese hatten höhere Honorare gefordert und sich zumindest teilweise durchgesetzt. Die Ärzte dürften bei der GOÄ Ähnliches anstreben.
Bislang sollten alle gesetzlich Versicherten mit einer zusätzlichen privaten Police von allen Kostensteigerungen verschont bleiben – dass es gesetzlich Versicherte ohne Zusatzversicherung treffen könnte, wird hingegen jetzt schon kommuniziert.
Die Reform muss indes her: Es gibt eine Liste mit 800 neuen Leistungen, die in den Katalog der GOÄ eingefügt werden müssen. Vielleicht hat man aber auch aus der GOZ-Reform gelernt und macht es dieses Mal besser. Experten hoffen jedenfalls darauf.