Das „Arschloch namens Taxi“ sei das, was Travis Kalanick, der Chef des Quasi-Taxi-Unternehmens, nach eigener Aussage zu bekämpfen versuche. In Deutschland hat der eloquente, bissige Manager nun aber einen herben Rückschlag einstecken müssen: Das Landgericht in Frankfurt am Main reagierte auf die Klage gegen Uber per Eilverfahren mit einer einstweiligen Verfügung. Diese stoppt die Uber-Aktivität nun zumindest vorläufig bundesweit.
Solange das Unternehmen keine offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erhält, darf es fortan keine Fahrgäste mehr transportieren – weder über die App „Uber“, noch über die Application „UberPop“ – so urteilte das Gericht. Verstößt der Dienstleister gegen diese Vorlage, so droht der Firma ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder den für den Weiterbetrieb Verantwortlichen eine Ordnungshaft.
Keine Versicherungen und Lizenzen: Rechtskonformität hinten angestellt
Das Geschäftskonzept von Uber ist simpel: Per Smartphone-App vermittelt das Unternehmen privat agierende Fahrer an seine Kunden. Da die Fahrer Privatpersonen sind, die auf eigene Rechnung arbeiten, benötigen sie keine für Taxis übliche Lizenzen und Versicherungen, weshalb die über Uber gebuchten Fahrten bis zur Hälfte billiger sein können als Fahrten mit einem herkömmlichen Taxi.
Behörden-konform ist dieser Zustand keineswegs, doch sieht es das Expansionsmodell von Uber vor, zuerst in neuen Städten Fuß zu fassen, bevor man sich mit rechtlichen Bedingungen auseinander setzen wolle.
Vorwurf des Gerichts an Uber: „Unlauteres Wettbewerbsverhalten“
Ohne eine mündliche Anhörung wurde das Urteil der einstweiligen Verfügung bereits vergangenen Donnerstag gegen Uber erlassen. Das Unternehmen hat nun die Möglichkeit, Widerspruch gegen dieses Urteil einzulegen und eine Aufhebung des Beschlusses zu beantragen. Bis zum Beginn einer mündlichen Verhandlung allerdings muss das Quasi-Taxiunternehmen die einstweilige Verfügung allerdings hinnehmen. Initiatorin der Klage war die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen.
Schon in der Vergangenheit ist die Uber-App neben Berlin in anderen deutschen Städten verboten worden. Allerdings hatte das Unternehmen den Entschluss verlauten lassen, gegen diese Untersagungsverfügung Widerspruch einlegen und bis zu einer endgültigen Entscheidung den Betrieb weiterhin laufen lassen zu wollen.
Das Gericht in Frankfurt am Main wirft der Firma jetzt „unlauteres Wettbewerbsverhalten“ vor, die einstweilige Verfügung erhalte Begründung durch die bestehende Wiederholungsgefahr. Schließlich habe Uber auch nach Abmahnung bisher keine Unterlassungserklärung abgegeben, so das Gericht.
Uber will trotz Verbot weiterhin Geschäftsbetrieb in Deutschland aufrechterhalten
Uber kündigte die Einreichung eines Widerspruchs an. „Wir werden die Entscheidung angreifen und unsere Rechte mit Nachdruck und aufs Äußerste verteidigen“, so das Unternehmen nach Angaben der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.
Zudem betonte der kontrovers diskutierte Fahrdienstleister, man wollte den Fahrdienst trotz des gerichtlichen Verbots in Deutschland weiterhin anbieten: „Uber wird seine Tätigkeit in ganz Deutschland fortführen“