Privatversicherte fliehen in gesetzliche Krankenkassen

Lange galt die Private Krankenversicherung (PKV) als Versicherung der ersten Klasse. Top-Leistungen und günstige Beiträge sorgten dafür, dass sich die privilegierten Privatpatienten in der PKV äußerst wohl fühlen durften. Doch steigende Beiträge sorgen nun zunehmend dafür, dass sich genau diese bevorzugte Gruppe mehr und mehr in die Gesetzliche Krankenversicherung zurück sehnt. Dabei ist dieser Schritt nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen möglich.

Eigentlich für immer: Der Wechsel in die PKV

Entscheidet sich ein Versicherter dafür, zukünftig zur bevorzugten Gruppe der Privatpatienten gehören zu wollen, ist das eine langfristige Angelegenheit. Privatpatienten haben grundsätzlich kaum noch Möglichkeiten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu gehen. Ist man über 55 Jahre alt, ist das schon gar nicht mehr möglich, denn eine gesetzliche Krankenversicherung nimmt Rückkehrer nur bis zu einem Alter von 55 Jahren auf. Doch auch die anderen Bedingungen für den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung sind eingeschränkt, und deshalb haben Privatpatienten genaue Voraussetzungen einzuhalten, wenn sie sich für eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden.

Gehen Selbständige zurück in ein Arbeitnehmerverhältnis, ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung möglich, wenn ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. In diesem Fall besteht eine Versicherungspflicht in der GKV. Arbeitnehmer haben eigentlich nur eine Chance, den Wechsel von der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung zu schaffen, wenn ihr Einkommen zumindest vorübergehend sinkt.

Unabdingbar bei einem Wechsel: Die Hilfe des Arbeitgebers

Das reduzierte Einkommen ist nur auf einem Weg erreichbar: Der Arbeitnehmer muss die Anzahl seiner Wochenstunden verringern. Sinkt sein Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze, unterliegt er wiederum der Versicherungspflicht in der GKV. Dazu ist allerdings die rückhaltlose Unterstützung des Arbeitgebers erforderlich. Dies gilt umso mehr, wenn man nach einem vorübergehenden Zeitraum wieder auf eine Erhöhung der Stunden besteht. Ob der Wechsel von der PKV zurück in die GKV also sinnvoll ist, muss in Anbetracht des Aufwands jeweils geprüft werden.