Im Zuge der verschiedenen Gesundheitsreformen werden immer mehr früher selbstverständliche Leistungen – beispielsweise beim Zahnarzt – nicht mehr übernommen. Zahnersatz wird nur noch gegen Zuzahlung abgerechnet und auch das Dentallabor unterliegt in der Preisgestaltung nur noch wenigen Beschränkungen.
Dieser politisch gewollten Entwicklung können Sie aber das eigene Verhandlungsgeschick beim Arzt und beim Zahnarzt entgegensetzen. Die Sprache beim Zahnarzt hört sich zwar etwas anders an, als im Ladengeschäft oder im Gewerbe. Der Zahnarzt ist aber dennoch ein hoch professioneller Feinmechaniker und dessen Leistung beim Zahnersatz und anderen Leistungen verdient Respekt. Dennoch gibt es beim Zahnarzt keine staatlich verordneten Preise, auch wenn sich der Begriff Heil- und Kostenplan ziemlich verhandlungsresistent anhört.
Ein zweites Angebot einzuholen spart immer Geld
Deshalb ist Heil- und Kostenplan auch mit Kostenvoranschlag zu übersetzen. Der Zahnarzt kalkuliert seinen Preisbestandteil beim Zahnersatz genauso frei, wie das Dentallabor. Bei einem zweiten Zahnarzt wird Ihnen möglicherweise eine ganz andere Lösung vorgeschlagen und der Kostenvoranschlag bzw. Heil- und Kostenplan sieht wieder ganz anders aus. Schon haben Sie zwei detaillierte Heil- und Kostenpläne mit genauen Angaben über die einzelnen Leistungen – beispielsweise für Zahnersatz. Sie können die Kosten für Material, die Leistungen des Dentallabors und die zahnärztlichen Leistungen genau miteinander vergleichen. Wer also bei verschiedenen Zahnärzten Heil- und Kostenpläne einholt, der kann beim Zahnersatz und beim Dentallabor viel Geld einsparen.