In einem ihrer jüngsten Berichte hat die Ärzte-Zeitung die Gehälter der Vorstände von gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) untersucht. Zwischen den Systemen wurden deutliche Unterschiede sichtbar: Wie erwartet erhalten die Vorstände der PKV mehr Gehalt als ihre Kollegen von der GKV. Da die Gehälter über Versicherungsbeiträge bezahlt werden, dürften die Versicherten über die Einkommen der Spitzenverdiener nicht erfreut sein – schon gar nicht in Zeiten von Beitragserhöhungen und Leistungskürzungen.
Versicherungsbeiträge und Vorstands-Gehälter in Relation
Zwar fallen die Gehaltsunterschiede der Vorstände zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen hoch aus. Die Differenzen relativieren sich jedoch, wenn man sie auf die einzelnen Versicherungsbeiträge herunterrechnet. So trug ein Versicherter der Allianz zum Vorstandsgehalt 4,47 € bei, bei der Central Krankenversicherung waren es 3,34 €. Bei derGKV lag der Anteil pro Versicherungsnehmer zwar deutlich unter einem Euro, allerdings gleicht sich das durch hohe Mitgliederzahlen aus.
Die beiden Systeme direkt zu vergleichen sei schwierig, meint die Ärzte-Zeitung. Sie seien zu unterschiedlich strukturiert. Die Vorstände übten zwar sehr ähnliche Aufgaben aus, auch sind sich die Märkte im Grunde sehr ähnlich. Dennoch werden Vorstände in der PKV nach einem privatrechtlichen System vergütet, das auf den Prinzipien der Versicherungswirtschaft aufbaut. Die GKV hingegen muss ihre Vorstände nach einem beaufsichtigten System bezahlen. Die Gehälter werden nach gesetzlichen Regularien festgelegt. Private Unternehmen können hingegen die Gehälter ihrer Vorstände frei gestalten.
GKV: Anpassung der Vorstands-Gehälter nicht möglich
Die Vorstands-Gehälter im Einzelnen aufzulisten wäre zu umfangreich. Generell lässt sich sagen, dass ein Vorstand in der PKV durchaus im Millionenbereich – inklusive Aktienoptionen -verdienen kann. Bei den gesetzlichen Krankenkassen werden Einkommen prinzipiell in Abhängigkeit der Mitgliederzahl gezahlt: Wenn eine Krankenkasse 25.000 Versicherte umfasst, werden Gehälter von 90.000,- € empfohlen; bei 500.000 Versicherten sind Gehälter von 140.000,- € möglich.
Eine Anpassung zwischen beiden Zweigen der Versicherungswirtschaft ist nicht gewollt und rechtlich kaum möglich. Die Versicherungsbeiträge müssten bei der GKV dafür zwar nur geringfügig steigen. Es gibt Krankenkassen wie die DAK, wo ein Versicherter nur 6,8 Cent für Vorstandsgehälter zahlt. Eine Erhöhung würde also jeden Versicherten nur einige Cents kosten. Dieses Vorhaben würde aber an gravierenden gesetzlichen Hürden scheitern. Um marktgerecht zu vergüten, dürfen sich die einzelnen Krankenkassen der GKV nur an anderen gesetzlichen Kassen orientieren, nicht jedoch an privaten Krankenversicherern. Das haben die Aufsichtsbehörden zuletzt im Mai 2011 klargestellt.