PKV-Versicherte genießen beim Arzt zwar eine bevorzugte Behandlung und erhalten eine hochwertigere Versorgung. Doch die Mitgliedschaft in der PKV brachte den Mitgliedern in den vergangenen Jahren nicht nur Vorteile, denn die privaten Krankenversicherer leiden unter denhäufigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen. Die durchschnittlichen Beitragsanpassungen der PKV-Versicherer betrugen knapp 6 % pro Jahr. Jedoch können sich die Versicherten mit einem Tarifwechsel dagegen wehren.
PKV-Tarifwechsel als Alternative zum Anbieterwechsel
Ein Tarifwechsel ist meistens lukrativer als ein Anbieterwechsel, da die beitragsstabilen Tarife eine jährliche Anpassung der Beiträge von 2,2 % bis 3 % und die schlechteren Tarife jährliche Beitragserhöhungen von über 10 % verzeichneten. Daher nimmt bei den Mitgliedern das Interesse an PKV-Alternativtarifen deutlich zu.
Was können die PKV-Versicherten bei hohen Beitragsanpassungen tun?
Meistens wird der Anbieterwechsel angeboten, denn viele andere PKV-Versicherer bieten den Versicherten neue Tarife mit günstigeren Prämien an. Doch die Versicherten bezahlen diesen Wechsel mit dem Verlust der bisher angesammelten Altersrückstellungen, die Versicherten starten in der neuen Versicherung zudem mit einem höheren Eintrittsalter und die neu aufgelegten PKV-Tarife sind meistens leistungsschwächer als alte Bausteintarife. Daher kann einTarifwechsel lukrativer sein als ein Anbieterwechsel, sodass die Privatversicherten einen Tarifwechsel prüfen (lassen) sollten.
Alle PKV-Kunden haben das Recht in einen anderen Tarif in der gleichen Versicherung zu wechseln, unter der Mitnahme von allen Altersrückstellungen. Beitragssenkungen von 30 – 50 % sind bei einer Umstufung in einen günstigen Neutarif möglich.
Wie kann der günstigste Tarif ermittelt werden?
Es ist empfehlenswert, von einem unabhängigen Versicherungsfachmann einen Tarifvergleich durchführen zu lassen, um den günstigsten Tarif zu ermitteln. Mitglieder der PKV können jederzeit in einen günstigeren Tarif wechseln und die angesammelten Altersrückstellungen werden in jedem Fall angerechnet.
Wenn aus Gesundheitsgründen der Wechsel des Kunden in einen anderen Tarif nicht möglich ist, bleiben noch Beitragsanpassungen. Beitragsanpassungen können beispielsweise durchKürzungen des Leistungsumfangs (Verzicht auf Chefarztbehandlung etc.) oder durch eineErhöhung der Selbstbeteiligung erreicht werden. Ein Anbieterwechsel sollte die letzte Option sein.