Wenn Sie Ihre PKV kündigen wollen, gilt es einiges zu beachten: In Deutschland besteht für alle Bürger eine Versicherungspflicht – von daher ist es nicht möglich einfach zu kündigen, ohne einen Nachweis darüber zu haben, dass man direkt im Anschluss in eine neue Krankenkasse aufgenommen wird und somit eine Folgeversicherung besteht.
Eine andere PKV als Folgeversicherung
Falls Sie von einer PKV in eine andere wechseln möchten, müssen Sie innerhalb von vier Wochen nach der Kündigung einen Nachweis über eine Folgeversicherung erbringen. Versäumen Sie diese Frist, müssen die Beiträge bis zum offiziellen Kündigungstermin weiter gezahlt werden. Ein PKV-Wechsel außerhalb der Kündigungsfrist ist natürlich nicht ohne Grund möglich. Wechseln kann man aber beispielsweise immer dann, wenn die alte PKV ihre Preise erhöht. In diesem Fall ist es möglich, vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und vor Ablauf des Vertrages zu wechseln.
Wechsel von der PKV in die gesetzliche Krankenkasse
Wer von einer PKV in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln möchte, kann dies auch unter bestimmten Umständen außerhalb der eigentlichen Kündigungsfrist tun. Das Sonderkündigungsrecht besteht dabei nicht nur bei einer Preiserhöhung, sondern auch bei einem Statuswechsel. Scheiden Sie beispielsweise aus dem Beamtenstatus aus oder werden als Selbstständiger wieder zu einem Angestellten, kann die PKV mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Allerdings ist bei dieser Kündigung ebenfalls der Nachweis der Folgeversicherung zu erbringen.
Wenn Sie die Krankenkasse wechseln möchten, sollten Sie also zunächst genau klären, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Auf alle Fälle ist es wichtig, einen Nachweis der Folgeversicherung innerhalb von vier Wochen zu erbringen, andernfalls wird die Kündigung ungültig.