Bisher galt der Grundsatz, dass sowohl Selbständige, als auch Freiberufler unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte und der Dauer ihrer Selbständigkeit Mitglied der PKV werden konnten.
Dies barg jedoch für die Versicherungsgesellschaften ein nicht unerhebliches Risiko. So hatten sie zum Beispiel keine Gewähr, dass jeder Selbständige auch regelmäßig seine Beiträge entrichtet. Bis zum Jahre 2007 war es noch möglich, allen Personen, die mit ihren Beitragszahlungen für die PKV in einen erheblichen Rückstand geraten sind, unter bestimmten Bedingungen zu kündigen. Seit März 2007 geht dies jedoch nicht mehr. Die PKV hat lediglich das Recht, ihre medizinischen Leistungen bei einem Nichtzahler auf das unbedingt Notwendige zu reduzieren.
Billigsegment und Basistarif
Im Zug der Gesundheitsreform sind in den letzten Jahren zahlreiche neue Tarife in der PKVentstanden. Vor allem Selbständige fühlen sich oft durch verschiedene Billigtarife angesprochen. Diese waren ursprünglich als Einsteigermodell in die PKV gedacht. Diese zogen jedoch immer mehr Selbständige mit geringem Einkommen an, die dann später zu Nichtzahlern wurden.Durch diese Nichtzahler hat die PKV zahlreiche Verluste einstecken müssen.
Jede PKV ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen Basistarif anzubieten. Dieser Tarif soll auch Personen mit bestimmten Vorerkrankungen oder anderen gravierenden Problemen die Mitgliedschaft in einer PKV ermöglichen. Die Leistungen im Basistarif sind in etwa identisch mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Kündigung der Mitgliedschaft für Versicherte im Basistarif ist generell ausgeschlossen.
Neue Bedingungen für Selbständige in der PKV seit dem 1. August 2011
Um das Problem der Nichtzahler auf ein erträgliches Maß zu reduzieren, sind nun einige private Versicherungsunternehmen dazu übergegangen, die Aufnahmebedingungen für Selbständige zu verschärfen. So werden sie in der Regel nur noch dann aufgenommen, wenn sie seit mindestens zwei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und eineebenso lange andauernde Mitgliedschaft in einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung nachweisen können. Außerdem prüfen die Versicherungsunternehmen in der Regel auch die Bonität des Kunden.
Die verschärften Aufnahmebedingungen für Selbständige in der PKV gelten jedoch nicht im Basistarif. Hier gibt es zwar auch Nichtzahler, es besteht jedoch Kontrahierungszwang.Nichtzahler im Basistarif haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, einenstaatlichen Zuschuss zur PKV zu bekommen. Dies gilt auch für Selbständige.