Makler von privaten Krankenversicherungen (PKV) müssen sich in naher Zukunft mit einer Gesetzesänderung anfreunden. Mit der Neuregelung sollen die Provisionen der Makler begrenzt werden, um künftig eine fairere Beratung ermöglichen zu können.
Entwurf zur Neuregelung der Makler-Provisionen
Der Bund verlangt, dass die Provisionen der Makler auf 6 Monatsbeiträge begrenzt werden. Nur so sei eine faire, dem Kunden dienliche Beratung möglich. Eine Neuregelung des Gesetzes sei längst überfällig. Daraufhin setzten sich Mitglieder des Finanzausschusses der CDU/CSU und FDP, der PKV-Verband und verschiedene Vereine des Verbraucherschutzes an einen Tisch und erarbeiteten eine Änderungsvorlage zur Neuregelung der bisherigen Praxis vom Finanzanlagevermittlerrecht. Diese sieht in Zukunft nur noch PKV-Provisionen in Höhe des Durchschnitts aus 8 Monatsbeiträgen vor. Das bedeutet, dass der PKV-Makler bei Abschluss eines Krankenversicherungsvertrages höchstens 2,67 % des Bruttobeitrages verdient.
Hat der Makler weitere Vorteile erlangt, wie beispielsweise Einsparung von Telefon- oder Fahrtkosten, dann wird auch dies auf die Provisionen angerechnet. Für Versicherungsmakler der PKV bedeutet dies einen Frontalangriff auf Onlineberatungen. Doch nicht nur das: Innerhalb der ersten fünf Jahre nach Vertragsabschluss mit einer PKV darf ein Gesellschaftswechsel des Versicherungsnehmers nicht mehr vom Makler initiiert werden, um auf diese Weise zu neuen Provisionen zu kommen.
PKV: Keine Änderung ab 01.01.2012 möglich!
Eine Umsetzung der Neuregelung sollte am 01.01.2012 in Kraft treten. Doch die PKV ist mit diesem Termin nicht einverstanden. Die Frist bis zur Umsetzung sei zu kurz, meint Volker Leienbach, Chef des PKV-Verbandes. Außerdem würden die derzeitig bestehenden Verträge von der Neuregelung unterlaufen, von einer Wettbewerbsverzerrung zwischen den privaten Krankenversicherern ganz zu schweigen. Im Großen und Ganzen ist derÄnderungsantrag, welchen die Vertreter der Interessensgruppen zusammengestellt haben, laut PKV noch unausgegoren.
Einzig mit der Erweiterung der Stornohaftungszeit auf 60 Monate zeigen sie sich einverstanden. Die nächste Zeit sollte daher für den Feinschliff verwendet werden, so dass am Ende allen Beteiligten gedient ist.