Das Wortungetüm von „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überlastung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ lässt unzählige Beitragsschuldner aufatmen. Aber auch dieprivaten Krankenversicherer begrüßen die Neuregelung.
Der Vorsitzende des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) Uwe Laue bezeichnet den neu eingeführten Notlagentarif als „eine gute Lösung für alle Versicherten“. Nicht nur sei der Beitrag für die Betroffenen deutlich geringer (zwischen 100,- € und 150,- €) als der vorherige Tarifbeitrag, ohne im akuten Notfall Leistungseinbußen hinnehmen zu müssen.
Der Notlagentarif entlastet letztlich auch die restlichen Versicherten, denn die Beitragsausfälle werden in Zukunft in der Summe niedriger sein und somit auch die Belastung der übrigen Versicherten reduzieren.
Notlagentarif in der PKV
In der privaten Krankenversicherung galt seit Einführung der Versicherungspflicht 2007, dass der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen ruhend gestellt wird. Die Leistungen werden dann auf ein Notfallniveau herabgesetzt.
Die Versicherung muss jedoch nach einem Jahr im Basistarif fortgesetzt werden. So häuften viele Versicherte hohe Beitragsrückstände an.
Privat Versicherte, die ihre Beiträge nicht bezahlen können, werden nun nach einem gesetzlich festgelegten Mahnverfahren in den Notlagentarif übergeleitet. Darin bleibt der gesetzlich geregelte Anspruch auf Notfallleistungen erhalten.
Rückwirkend geltend
Auch rückwirkend soll der Notlagentarif nach dem Willen der Bundesregierung greifen:Beitragsschuldner gelten von dem Zeitpunkt an als im Notlagentarif versichert, zu dem ihr Vertrag ruhend gestellt wurde.
Der Verbandsvorsitzende der PKV wendet dagegen ein, dass jeder Vertrag einzeln umgestelltwerden muss, was einen enormen bürokratischen Aufwand darstellt. „Die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung werden alles daran setzen, die Regelung schnellstmöglich umzusetzen“, verspricht Laue.