Jetzt ist es amtlich: Private Rentenversicherungen wie beispielsweise die Rürup-Rente sind pfändungssicher. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem aktuellen Urteil betont. Der Pfändungsschutz gilt in manchen Fällen sogar für Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Diese neue Sicherheit in Sachen Pfändungsschutz könnte den Abschluss von Rürup-Rentenverträgen durchaus beflügeln. Das ist auch bitter nötig – lagen doch die Abschlussraten 2007 noch bei knapp 106 %. 2008 waren es nur noch rund 42 %. Und 2009 waren die Menschen sogar noch weniger bereit privat fürs Alter vorzusorgen: Die Abschlussquote sank im vergangenen Jahr auf knapp 26 %.
Pfändungsschutz je nach Vertrag
Ob der Pfändungsschutz auch bei Ihrer Rürup-Rente gilt, liegt ganz an Ihrem Vertrag. Vor Pfändung geschützt ist Ihre Zusatzrente nur dann, wenn Sie nicht vor dem 60. Lebensjahr ausbezahlt wird, und wenn sie ausschließlich als lebenslange Rente fließt, also nicht das angesparte Kapital auf einmal ausbezahlt wird.
Für Berufsunfähigkeitsversicherungen gilt der Pfändungsschutz normalerweise nicht. Wenn Sie sich aber für eine Kombination aus Rürup-Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden, wird der Pfändungsschutz auch auf Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeweitet.
Gerade als Selbständiger und Freiberufler können Sie vom Pfändungsschutz einer Rürup-Rente profitieren – vergleichen Sie jetzt!
Quelle: Welt Online