Um eine Verbesserung bei den Produktinformationsblättern (“Beipackzetteln”) zur Riester-Rente zu erreichen, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) Formulierungshilfen entwickelt. Gleichzeitig gehen die Beratungen innerhalb der Regierungsfraktionen über Verbesserungen bei der Rürup- und der Riester-Rente sowie dem Wohn-Riester weiter. Unter anderem sollen die Wechselkosten zu anderen Anbietern gedeckelt werden.
Verbesserung der privaten Altersvorsorge
Die Riester-Rente bedarf einiger Verbesserungen, das hat sich im letzten Jahrzehnt und seit der Einführung des Wohn-Riesters gezeigt. Dazu soll ein Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz beschlossen werden, über das gegenwärtig parallel zur Rentenreform der Sozialministerin Ursula von der Leyen beraten wird. Kernpunkte des Gesetzes werden die Verbesserungen bei Rürup- und Riester-Renten, die Einführung eines Produktinformationsblattes, die Vereinfachung des Wohn-Riesters und die Deckelung von Wechselkosten bei der Riester-Rente sein.
Die Rürup-Rente wird künftig noch stärker gefördert, der absetzbare Betrag wird von 20.000,- € auf 24.000,- € angehoben, gleichzeitig werden Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung stärker berücksichtigt. Das betrifft auch die Riester-Rente: Hier können in Zukunft 20 % statt bisher 15 % der Beiträge als Erwerbsminderungssicherung eingesetzt werden.
Die Deckelung der Wechselkosten bei der Riester-Rente ist ein für die Öffentlichkeit sehr zentraler Punkt. In der Vergangenheit waren diese sehr oft kritisiert worden. In Zukunft können die Wechselkosten zu einem anderen Anbieter 150,- € nicht mehr überschreiten.
Das wird unter anderem dadurch erreicht, indem das zu übertragende, bereits geförderte Kapital nur noch höchstens hälftig berechnet werden darf. Durch die gedeckelten Wechselkosten wird ein Anbieterwechsel wesentlich erleichtert.
PIB und Verbesserungen beim Wohn-Riester
Um den Wohn-Riester noch attraktiver zu machen, werden die Entnahmevorschriften (bislang: nur 75 % oder 100 %) entschlackt, der Entnahmebetrag ist künftig fließend ab 75 % möglich. Der altersgerechte Umbau wird künftig auch per Wohn-Riester gefördert; Sachverständige überwachen diesen Ansatz.
Das Produktinformationsblatt (PIB) wird die Riester-Rente wesentlich transparenter machen als bisher. Dies war ein zentraler Kritikpunkt, dem selbst der Erfinder der geförderten Altersvorsorge Walter Riester im Jahr 2011 zustimmen musste. Künftig werden im PIB die Effektivkosten der Riester-Rente genau ausgewiesen, auch werden Riester-Produkte einzelner Anbieter wesentlich besser vergleichbar.
Die relevanten Verbraucherinformationen werden Kosten, Leistungen, Risiken und Garantien der Altersvorsorge enthalten. Die Details des PIB schreibt der Gesetzgeber genau vor; für die einzelnen Produktgarantien gibt es sogar ein optisches Logo. Damit können Verbraucher in Zukunft die Eckdaten eines Riester-Vertrages auf einen Blick erfassen.