Mitglieder einer privaten Krankenversicherung, die auf die Leistungen von einem Sozialhilfeträger angewiesen sind, müssen nicht mehr unbedingt in den Basistarif ihrer PKV wechseln. Ein aktuelles Urteil vom Bayerischen Landessozialgericht macht diese Änderung möglich. So muss der Sozialhilfeträger einen Anteil aller nötigen Kosten von einem anderen PKV-Tarifübernehmen. Jener liegt in Höhe des normalen Basistarifs. Welche PKV-Kosten muss der Sozialhilfeträger übernehmen? Eine Klägerin bezog […]