Wer in die Riester-Rente einzahlt und staatliche Förderleistungen erhält, darf die Gelder nur für die Zwecke nutzen, für die sie gedacht waren: nämlich ausschließlich für die private Altersvorsorge. Eine ‘ förderschädliche Verwendung‘ der Gelder aus dem Riester-Vertrag führt automatisch dazu, dass der Vertrag für eine private Rentenvorsorge als gebrochen bzw. missbraucht gilt. Die Zentrale Zulagenstelle […]