Gerade zur Beginn der Ferienzeit ist die sogenannte Mallorca-Police wieder verstärkt in aller Munde. Was leistet sie?
Es handelt sich dabei um einen Bestandteil der Haftpflicht in der eigenen Kfz-Versicherung, der jedoch nicht nur für Mallorca gültig ist. Allerdings greift dieser Teil der Versicherung nicht für das eigene Fahrzeug.
Wann gilt die Mallorca-Police?
Der Versicherungsschutz besteht dann, wenn der Reisende im Ausland ein Fahrzeug mietet. Mit der Haftpflicht aus der heimischen Versicherung lassen sich all die Unfallschäden abdecken, die mit dem Mietwagen passieren und die nicht von der ausländischen Haftpflichtversicherung übernommen werden.
Dies kann beispielsweise aufgrund von geringen Versicherungssummen der Fall sein. Somit wird mit diesem Teil der Versicherung die Haftpflicht im Schadensfall deutlich verbessert.
Sollte der Unfallgegner jedoch eine gewisse Mitschuld tragen und er ist möglicherweise nicht versichert, dann sind die eigenen Ansprüche bei einem Entschädigungsfonds anzumelden.
Warum diese Police für den Mietwagen so wichtig ist
Wenn der Urlauber mit einem Mietauto im Ausland unterwegs ist, dann besteht in der Regel lediglich der Mindestversicherungsschutz. Dieser genügt jedoch nicht bei einem Unfall. Hat der Reisende den Unfall verursacht, dann muss er die Differenz aus der eigenen Tasche entrichten.
Der Automobilclub spricht daher den Rat aus, vor der Übernahme des Mietwagens die Deckungssumme zu überprüfen. Darüber hinaus sollte man bereits vor Reiseantritt die eigene Kfz-Versicherungspolice dahingehend checken, ob die Mallorca-Police bereits im Vertrag enthalten ist.
Diese wird dann offiziell als “das Führen fremder, gemieteter Kfz im Ausland€˜ deklariert. Sollte dieser Bestandteil nicht in der Versicherung enthalten sein, dann ist es anzuraten, den Punkt noch vor dem Reiseantritt mit-zuversichern.
Für welche Länder und für welche Fahrzeuge ist die Police gültig?
Die Police gilt natürlich für Mallorca, aber darüber hinaus auch für ganz Europa. Dies bedeutet allerdings, dass innerhalb der Türkei der Versicherungsschutz lediglich für den europäischen Teil gültig ist. Der asiatische Bereich, östlich vom Bosporus, fällt nicht unter den Schutz der Mallorca-Police.
In der Regel ist der Versicherungsschutz während der Dauer des Auslandsaufenthalts gültig, längstens jedoch einen Monat. Abgesichert sind grundsätzlich alle Mietwagen und Mietmotorräder.
Ob ebenfalls ein Quad oder Trike unter den Versicherungsschutz fällt, sollte vor dem Reiseantritt bei der eigenen Versicherungsgesellschaft erfragt werden.