Die Zahl der Ökostromabnehmer wächst – nicht nur bei privaten Haushalten, sondern auch in der Industrie. Allerdings wollen sich so viele Betriebe wie nie zuvor von der EEG-Umlage befreien lassen.
Damit erneuerbare Energiequellen erforscht und zukünftig erschlossen werden können, muss eine spezielle Umlage, die sogenannte EEG-Umlage gezahlt werden. Mit der EEG-Umlage sollen die Produzenten regenerativer Energie durch feste Abnahmepreise gefördert werden.
Für das kommende Abrechnungsjahr haben jedoch ca. 2.400 Firmen einen Befreiungsantrag gestellt. Diese Zahl stellt einen historischen Höchstwert dar.
Sollte die Zahl der befreiten Firmen steigen, müsste der private Verbraucher für das zu erwartende Defizit aufkommen.
Die drohende Gefahr
Die Befreiung wurde eingeführt, um die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Firmen zu erhalten. Im Jahre 2012 stellten lediglich 822 Unternehmen einen entsprechenden Befreiungsantrag.
Nur ein Jahr später stieg die Zahl bereits auf 2.055 Betriebe. Resultierend aus den aktuellen Zahlen wird ein deutliches Defizit erwartet. Gemäß den Aussagen führender Experten ist ein Defizit von mindestens fünf Milliarden Euro zu erwarten.
In den vergangenen Jahren wurden vorwiegend Chemiekonzerne und Milchbetriebe immer wieder von einer Zahlung der Umlage befreit. Darüber hinaus konnten auch Brötchenbäcker sowie Schlachthöfe einen entsprechenden Befreiungsantrag stellen. Eine Einhaltung der gesetzlichen Kriterien ist jedoch zwingend erforderlich.
So kann ein entsprechender Befreiungsantrag immer dann gestellt werden, wenn der jährliche Stromverbrauch bei mehr als einem Gigawatt liegt. Darüber hinaus müssen die bisherigen Stromkosten 14 % der gesamten Wertschöpfung ausmachen.
Eine zuverlässige Bemessungsgrundlage
Die Höhe der Ökostrom-Umlage orientiert sich jedoch nicht am Strompreis. Grundsätzlich orientiert sich die zu zahlende Umlage an dem jährlichen Gesamtverbrauch. So ist die Umlage bis zu einem Gesamtverbrauch von bis zu einem Gigawatt vollständig zu entrichten.
Sofern der Gesamtverbrauch einen Wert von 10 Gigawatt nicht überschreitet, müssen nur noch 10 % der gesamten Umlage entrichtet werden. Ab einem Gesamtverbrauch von 10 Gigawatt wird nur noch 1 % in Rechnung gestellt. Ein Preis von 0,05 Cent pro Kilowattstunde fällt für alle Firmen an, welche mehr als 100 Gigawatt verbrauchen.
Leidtragende Stromverbraucher
Das prognostizierte Defizit könnte auf die privaten Verbraucher und kleine Gewerbe umgelegt werden. Der Strompreis würde also in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Sowohl die privaten Haushalte als auch kleine Firmen müssten um ihre Existenz bangen.