Das geplante Kostenrechtsmodernisierungsgesetz zielt auf eine Erhöhung der Honorare von Rechtsanwälten und Sachverständigen ab. Damit ist auch eine Preissteigerung für den Rechtsschutz absehbar.
Das Recht auf seiner Seite zu haben, bedeutet nicht automatisch auch dieses zu bekommen. Immer wieder muss festgestellt werden, dass Bürger aus rein aus finanziellen Gründen von der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche absehen.
Das Risiko, auf Anwalt- und Gerichtskosten sitzen zu bleiben, ist vielen zu hoch. Das im Gesetzgebungsverfahren befindliche Kostenrechtsmodernisierungsgesetz wird diese Diskrepanz weiter verschärfen. Wesentlicher Inhalt dieses Gesetzes ist nämlich die Erhöhung der Honorare für am Prozess beteiligte Rechtsanwälte und Sachverständige.
Rechtsschutz kann helfen
Wer seine rechtlichen Interessen auch ohne einen vorhandenen finanziellen Background wahrnehmen möchte, kommt um eine Rechtsschutzversicherung nicht herum. Diese übernimmt, auch bei einem negativen Ausgang des Verfahrens, das Honorar der Anwälte.
Nach Angaben von transparo, einem führenden Vergleichsportal, verfügen bereits 40 % der Deutschen über eine entsprechende Police. Angesichts von Umfrageergebnissen, in denen über 70 % der Befragten eine Rechtsschutzversicherung als überaus wichtig einschätzen, muss das Ergebnis von transparo überraschen.
Trotz Einsicht in die Notwendigkeit scheuen viele Interessenten den Vertragsabschluss wegen der anscheinend hohen Beiträge. Dabei kostet der Rechtsschutz oft nicht mehr als eine längere Beratung beim Rechtsanwalt.
Kostenrechtsmodernisierungsgesetz führt zu steigenden Beiträgen
Wenn auch nicht sofort, werden sich steigende Honorare für Rechtsanwälte und steigende Gerichtskosten auf die Prämienhöhe einer Rechtsschutzversicherung auswirken. Spätestens in zwei bis drei Jahren werden die Versicherer die wachsenden Ausgaben an die Versicherungsnehmer weitergeben müssen.
Wer sich gegen das Kostenrisiko eines Rechtsstreits noch nicht abgesichert hat, sollte jetzt aber nicht übereilt den Vertragsabschluss suchen. Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW empfiehlt Verbrauchern, ihre Entscheidung nicht ausschließlich von der Höhe der Beiträge abhängig zu machen.
Vielmehr zeichnet sich ein leistungsstarker Rechtsschutzversicherer durch den Umfang der versicherbaren Risiken aus. Teilweise geben die Versicherer Rechtsanwälte vor, die mit dem Prozess beauftragt werden müssen. In manchen Vertragsbedingungen schreibt das Unternehmen vor, dass vor einem Prozess die außergerichtliche Einigung, notfalls unter Hinzuziehung eines Mediators, gesucht werden muss.
Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes noch unklar
Ab wann Rechtsanwälte mit einer Steigerung ihrer Honorare rechnen können, ist allerdings noch völlig unklar. Die Neuregelung sollte ursprünglich zum 01.07.2013 in Kraft treten. Doch Bund und Länder sind sich uneinig, so dass der Vermittlungsausschuss des Bundestages einen mehrheitsfähigen Kompromiss finden muss.
Entgegen erster Planungen wurden Kürzungen der Prozesskostenhilfe nicht in den Gesetzestext übernommen. Die Länderchefs befürchten somit, die zu erwartenden Kostensteigerungen von fast 14 % allein stemmen zu müssen.