Der Versicherungskonzerns Ergo droht einem kürzlich erschienenen Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge etlichen Versicherten mit der Kündigung ihrer Wohngebäudeversicherung.
Laut dem Artikel das Unternehmen hat Kunden angeschrieben, die einen alten, zum Teil noch aus den 1960er Jahren stammenden Vertrag haben. Hintergrund ist offenbar das Bestreben, eine Preiserhöhung durchzusetzen. Denn Ergo bot den betroffenen Kunden an, den alten Vertrag durch eine neue Police zu ersetzen.
Preiserhöhung oder Kündigung des alten Vertrages
Die den Kunden angebotenen neuen Verträge sind allerdings durchschnittlich um 14 % teurer als die bestehenden. Für einige Kunden könnten sich die Versicherungsprämien sogar auf das Doppelte erhöhen.
Außerdem enthalten die neuen Verträge einen Selbstbehalt von anfänglich 500,- €, der sich nach schadenfreien Jahren sukzessive reduziert. Eine echte Wahl, den neuen Vertrag zu unterzeichnen oder abzulehnen, lässt Ergo seinen Kunden nicht: Wer das Angebot nicht annehmen will, soll für seine bisherige Wohngebäudeversicherung die Kündigung erhalten.
Eine Preiserhöhung im Rahmen der bestehenden Verträge ist nicht möglich, weil diese nicht die dazu erforderlichen Preisanpassungsklauseln enthalten.
Defizitäre Wohngebäudeversicherung
Mit seiner Aktion verfolgt der Versicherer offensichtlich das Ziel, ein Defizit im Bereich der Wohngebäudeversicherung zu bereinigen. Im Jahr 2012, so der Bericht, habe Ergo in dieser Sparte für einen vereinnahmten Euro an Beiträgen 1,19 € für Schadensregulierungen sowie Vertriebs- und Verwaltungskosten ausgegeben.
Insgesamt habe dies zu einem versicherungstechnischen Verlust von fast 40 Millionen Euro geführt. Auch andere Versicherungsunternehmen verbuchen gegenwärtig in der Wohngebäudeversicherung Verluste, die teils durch hohe Schäden, teils aber auch durch den harten Preiswettbewerb in den zurückliegenden Jahren verursacht wurden.
Rechtlich ist die Kündigung eines für den Versicherer unattraktiv gewordenen Vertrages unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist durchaus möglich€” ebenso wie eine Preiserhöhung. Dennoch ist eine Vorgehensweise wie die von Ergo bislang von keinem anderen Versicherer bekannt geworden und wird von anderen Unternehmen der Branche kritisch betrachtet.
Gefallen für den Kunden oder zusätzliche Probleme?
Ungeachtet der von verschiedenen Seiten geäußerten Kritik am Vorgehen von Ergo bewertet das Unternehmen selbst sein Handeln jedoch durchaus positiv. Der Versicherer ist überzeugt davon, seinen Kunden damit einen Gefallen zu tun, weil in den Altverträgen beispielsweise kein Schutz gegen Naturgefahren, wie Überschwemmungen, enthalten sei.
Kunden, die sich nicht darauf einlassen wollen und eine Kündigung durch den Versicherer in Kauf nehmen, riskieren dabei allerdings nach Einschätzung des Bundes der Versicherten ernst zu nehmende Probleme. Denn nach der Kündigung durch einen Vorversicherer hat es der Kunde schwer, Versicherungsschutz von einem anderen Anbieter zu erhalten, und muss möglicherweise einen hohen Selbstbehalt akzeptieren.