Die jüngsten Pegelstände und Prognosen, was noch kommt, lassen viele Bewohner von hochwassergefährdeten Gebieten zittern: Was tun, um die teils enormen Schäden, die die Flut zurücklässt, zu decken?
Kommt die Flut, sind die Schäden, die das Hochwasser mit sich bringt, in der Regel extrem. Häufig verlieren die Geschädigten dadurch ihr ganzes Hab und Gut. Wer in der Versicherung nicht über den entsprechenden Schutz verfügt, steht nicht allzu selten vor einem finanziellen Ruin.
Wann ein finanzieller Schutz bei Hochwasser zu erwarten ist
Grundsätzlich kann der Geschädigte bei einer Flut lediglich dann eine finanzielle Ersatzleistung erwarten, wenn in seiner Versicherung eine Elementarschädendeckung inbegriffen ist. Dies gilt bereits für die Wohngebäudeversicherung, die Schäden an Wohnhäusern abdeckt.
Sie hat in der Regel für die meisten Regionen von Deutschland Gültigkeit, jedoch hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungsgesellschaft herausgefunden, dass lediglich 32 % aller versicherten Gebäude mit der Elementarschädendeckung geschützt sind.
Für Schäden durch das Hochwasser innerhalb des Gebäudes, also am eigenen Hausrat, tritt die Hausratversicherung in Kraft. Jedoch gilt auch hier, dass eine entsprechende Elementarschädendeckung vorhanden sein muss, damit ein finanzieller Schutz besteht.
Bei einer entsprechenden Absicherung würde entweder die Reparatur oder ein Wertausgleich gezahlt werden.
Finanzieller Schutz beim Kraftfahrzeug
Ist das Kraftfahrzeug durch diese Naturgewalt beschädigt worden, dann kann der Autofahrer Leistungen geltend machen, wenn er eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Jedoch ist hier Vorsicht geboten, denn wird auf Warnungen nicht reagiert und das Fahrzeug in der Nähe eines hochwassergefährdeten Flusses abgestellt, kann dies zu Problemen führen.
Häufig wird dem Autofahrer in solch einem Fall eine große Fahrlässigkeit vorgeworfen.
Vorgehensweise nach der Flut
Ist das Hochwasser vorbei, dann ist der Versicherungsnehmer dazu angehalten, das Ausmaß des Schadens zu begrenzen. Er hat die Pflicht, so schnell wie möglich den Normalzustand wieder herzustellen.
Dies beinhaltet ein schnelles Abpumpen des Wassers sowie die Trocknung und Reinigung aller Räumlichkeiten sowie des Fahrzeugs. Jedoch sollte vor der Inbetriebnahme von Kraftfahrzeug und elektrischen Geräten eine Überprüfung stattfinden. Schäden durch die Flut sind entsprechend zu dokumentieren, und dies umgehend nach dem Schadensfall.
Wird ein Schaden gemeldet, sollte dies im besten Fall schriftlich erfolgen. Steht nur eine telefonische Schadensmeldung zur Verfügung, sollte diese vor Zeugen durchgeführt werden. Hat der Geschädigte sämtliche, erforderliche Unterlagen vorgelegt oder sich ein Sachverständiger den Schaden angesehen und dokumentiert, kann spätestens einen Monat später eine Abschlagszahlung verlangt werden.