Beabsichtigt man einen Wechsel der Krankenkasse steht man oft vor der Qual der Wahl, da gesetzliche und private Versicherungen mit unterschiedlichen Leistungen und Vorteilen aufwarten. Hierbei lohnt sich oft ein selbstständiger Vergleich im Gegensatz zu einer subjektiven Meinung eines Versicherungsmaklers.
Eine Krankenversicherung gehört hierzulande zum Standardversorgung der sozialen Absicherung. Mit Reichsgesetz vom 10. April 1892 wurde sie für das gesamte deutsche Staatsgebiet verbindlich eingeführt.
Knapp 70 Millionen Menschen sind in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Auftrag der Kassen ist laut Gesetz, für den Erhalt, bzw. die Wiederherstellung der Gesundheit ihrer Mitglieder zu sorgen.
Kassenwechsel ist nach Ablauf der Mindestfrist möglich
Es herrscht freie Kassenwahl. Als Versicherter steht es jedem frei, seine Krankenversicherung selbst auszuwählen. Ein Wechsel innerhalb des Kassensystems (PKV oder GKV) ist möglich, solange die vom Gesetz vorgegebene Frist eingehalten wird.
Konkret setzt dies eine mindestens 18 Monate andauernde Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse voraus, ehe ein Wechsel vollzogen werden kann. Die Kündigungsfrist selbst beträgt nach Beendigung der Mindestmitgliedsdauer nochmals zwei Monate.
Nur ein objektiver Vergleich bringt Klarheit
Würde man jeweils einen Vertreter der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung (PKV) fragen, welches Krankenkassensystem bei einem Vergleich besser abschneidet, so würde wohl jeder die Leistungen seines Favoriten hervorheben. Nichts anderes ist von Vertretern der einzelnen Anbieter innerhalb der Kassensysteme zu erwarten. Von daher empfiehlt sich ein selbständig durchgeführter Vergleich.
Denn obwohl das Sozialgesetzbuch in seinem fünften Buch genau festlegt, welche Leistungen eine Krankenkasse für ihre Versicherten zu erbringen hat, bestehen hier teilweise erhebliche Unterschiede.
Das gilt nicht nur für den Vergleich zwischen GKV und PKV, sondern auch bei einer Gegenüberstellung der Leistungen innerhalb der jeweiligen Kassensysteme. Kosten für Heilpraktiker, bestimmte Vorsorgeuntersuchungen oder Zahnersatz können nicht überall auf die gleiche Weise geltend gemacht werden. Und in manchen Fällen sogar überhaupt nicht.
Nur ein unabhängiger Krankenkassenvergleich, der sich objektiv mit dem Leistungskatalog der Anbieter befasst, kann Aufschluss darüber geben, welcher Anbieter den individuellen Bedürfnissen am ehesten gerecht wird.