Viele Menschen sind bereits darüber informiert, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur dann zahlt, wenn ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder bei der Arbeit passiert. Doch wer kommt bei Unfällen in der Freizeit für Schäden auf?
In Deutschland ereignen sich jedes Jahr auf dem Weg zur Arbeit, bei der Arbeit oder auch in der Freizeit sehr viele Unfälle. Für Unfälle in der Freizeit ist jedoch eine private Unfallversicherung erforderlich. Die private Unfallversicherung wird von vielen Menschen abgeschlossen. Die Versicherer freuen sich natürlich über jeden Abschluss.
Auch Berufsunfähigkeitsversicherungen verkaufen Versicherer gerne. Schließlich lassen sich dadurch gute Provisionen verdienen. Die Unfallopfer bekommen jedoch im Schadensfall häufig keine Leistung.
Ausreichend abgesichert und dennoch keine Leistung der Versicherer
Die private Unfallversicherung ist nur eine Form und Möglichkeit der privaten Vorsorge. Tatsächlich ereignen sich in Deutschland über fünf Millionen Unfälle in der Freizeit. In diesem Fall ist eine private Unfallversicherung für die Unfallopfer die finanzielle Rettung.
So verkaufen es zumindest die Versicherer ihren Kunden. Im Schadensfall verweigern die Versicherungsagenturen ihren Kunden jedoch häufig die Zahlung. Ein Beispiel dafür ist die Debeka. Die Debeka hält ihre Versicherten gezielt hin und zögert so die Zahlung der Versicherungsleistungen hinaus. Am Ende wird die Zahlung dann schließlich komplett abgelehnt.
Frustrierende Erfahrungen der Versicherungsnehmer
Werden die monatlichen Beiträge von den Kunden nicht mehr gezahlt, so wird sehr schnell eine Mahnung verschickt. Sind die Versicherten jedoch auf die Leistungen aus den abgeschlossenen Versicherungen angewiesen, werden von den Agenturen häufig zahlreiche Gutachten angefordert.
Die Unfälle oder Schäden werden nicht anerkannt, sodass Versicherte teilweise Jahre auf ihr Geld warten. Sehr viele Kunden bekommen sogar niemals Geld aus ihrer abgeschlossenen Absicherung. Den meisten Menschen bleibt nur die Möglichkeit, sich das Geld von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu holen.
Dennoch bleibt die Vorgehensweise der Versicherungen mangelhaft und ist für Kunden nicht zufriedenstellend. Leider haben die Verbraucher keine Möglichkeit, sich gegen die Abzocke zu wehren.