Ein Landessozialgericht entschied, dass Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz keine Leistungen von einer gesetzlichen Unfallversicherung erwarten können. Nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kommt für die Folgen psychischer Erkrankung auf.
Die gesetzliche Unfallversicherung muss nicht für die Folgen von Mobbing aufkommen, selbst wenn diese eventuell zu einer Berufskrankheit führen sollten. Das entschied das Hessische Landessozialgericht im Oktober 2012. Lediglich eine private Unfallversicherung würde gegebenenfalls für die Berufskrankheit aufkommen, die infolge von Mobbing entstehen kann.
Folgen von Mobbing als Berufskrankheit nicht anerkannt
Eine Frau fühlte sich am Arbeitsplatz gemobbt und begab sich schließlich in therapeutische Behandlung, weil sie die Folgen nicht mehr ertrug. Da sie augenscheinlich während ihrer Berufsübung psychisch erkrankt war, forderte sie eine finanzielle Kompensation von der gesetzlichen Unfallversicherung.
Diese lehnte den Antrag ab, worauf die Frau klagte und in zwei Instanzen unterlag. Die Richter in beiden Instanzen folgten nicht der Argumentation der Klägerin. Sie stellten vielmehr fest, dass Mobbingfolgen keine anerkannte Krankheit infolge einer Berufsausübung seien, auch dann nicht, wenn das Mobbing am Arbeitsplatz aufgetreten sei.
Nach Auffassung der Juristen lägen keine Erkenntnisse darüber vor, dass bestimmte Berufsgruppen einer besonderen Mobbinggefährdung unterliegen. Daher können die Folgen nicht nach§ 9 des SGB VII als Berufskrankheit anerkannt werden. Das wäre nur der Fall, wenn bei der speziellen Ausübung eines Berufes eine besondere Gefahrenlage vorliege.
Hilft die private Unfallversicherung?
Der Fall scheint sehr eindeutig zu sein, die Richter ließen keine Revision zum Bundessozialgericht zu. Möglicherweise hätte der Frau eine private Unfallversicherung geholfen, das vermuten zumindest Experten. Diese fasst die Ursachen einer Berufsunfähigkeit oder eines Unfalls etwas weiter, jedenfalls bei einigen Anbietern.
Ob allerdings Mobbing ebenfalls erfasst wird, ist unklar. Eine weitere Möglichkeit ist die private Berufsunfähigkeitspolice, denn diese leistet in jedem Fall bei einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit, und zwar auch aufgrund psychischer Erkrankungen.
Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen schützen den Versicherungsnehmer, wenn dieser seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann, egal aus welchen gesundheitlichen Gründen. Ausdrücklich wird auf die Ursachen “Krankheit oder Unfall” verwiesen.