Die Rürup-Rente ist Teil des Altersvorsorgesystems in Deutschland. Mit der Rente ist es möglich, die Rentenlücke der gesetzlichen Altersvorsorge auszugleichen. Ein paar Tipps können Ihnen dabei helfen, sie optimal zu nutzen.
Wer in einen Rürup-Rentenvertrag investiert, kann einen großen Teil der Aufwände als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuer geltend machen. Mit Einmalzahlungen kann der jeweilige Maximalbetrag noch erreicht werden, womit die persönliche Steuerlast für das Jahr 2012 deutlich verringert werden kann.
Mit der Rürup-Rente vorsorgen
Die Rürup-Rente ist eine freiwillige Rentenversicherung, die sich besonders an Freiberufler, Selbstständige und Menschen mit hohem Einkommen richtet. Da diesen Gruppen die anderen Elemente im Rahmen der Basisversorgung – beispielsweise gesetzliche Rentenversicherung oder Beamtenversorgung – nicht zugänglich sind, erhalten sie mit der Rürup-Rente die Möglichkeit, die zu erwartende Rentenlücke der gesetzlichen Altersvorsorge auszugleichen.
Die Rürup-Rente ist Teil des Altersvorsorgesystems, das im Rahmen des seit 2005 geltenden Alterseinkünftegesetzes ermöglicht wird. Das System besteht aus einem 3-Schichten-Modell, wobei die Rürup-Rente der ersten Schicht zugeordnet wird, welche die Basisversorgung beinhaltet.
Mit der Rürup-Rente Steuern sparen
Das Finanzamt finanziert die Beiträge mit, die in einen Rürup-Vertrag gezahlt werden. Für das Jahr 2012 können 74 % der Einzahlungen steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dies lohnt sich besonders, wenn der jährlich mögliche Maximalbetrag von 20.000,- € für Alleinstehende und 40.000,- € für Verheiratete voll ausgeschöpft wurde.
Sparer, die diese Beträge noch nicht erreicht haben, können mit Hilfe einer Einmalzahlung noch aufstocken: Wer in diesem Jahr noch einmal einen Betrag in den Sparvertrag einzahlt und damit den Maximalbetrag erreicht, kann demnach Summen von 14.800,- € bzw. 29.600,- € als Sonderausgaben von der Steuer absetzen und seine individuelle Steuerlast deutlich vermindern.
Bis zum Jahr 2025 werden die Prozentsätze für den jeweiligen Maximalbetrag, der als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden kann, schrittweise angehoben bis auf 100 %. Es lohnt sich also zunehmend, in jedem Jahr die Höchstbeträge voll auszunutzen und dadurch die Steuerlast zu senken. Beachten Sie, dass dabei alle Beiträge zur Altersvorsorge zusammengerechnet werden.