Die Verzögerung der deutschen Gesetzgebung zu den Unisex-Tarifen entbindet die Versicherungsgesellschaften nicht von der Pflicht, bei allen ab dem 21. Dezember 2012 abgeschlossenen Verträgen nur noch Unisex-Tarife zu berechnen.
Bereits im März 2011 hat der Europäische Gerichtshof das Urteil gefällt, dass es bei allen Arten von Versicherungen keine unterschiedlichen Beiträge für Männer und für Frauen geben darf. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist somit für alle EU-Staaten ab dem 21. Dezember 2012 verpflichtend, auch wenn zum Beispiel der deutsche Bundesrat den entsprechenden Gesetzesentwurf noch nicht verabschiedet hat.
Warum der Gerichtshof Unisex-Tarife für alle Versicherungen fordert
Bisher war das Geschlecht eines Versicherten bei vielen Versicherungsarten ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der jeweiligen Versicherungsbeiträge. So zahlten zum Beispiel Frauen höhere Beiträge für private Krankenversicherungen, weil sie im Durchschnitt länger leben als Männer und somit die Versicherung öfter in Anspruch nehmen.
Die männlichen Versicherten hingegen gelten als risikofreudiger, weshalb sie in der Regel höhere Beiträge für Kraftfahrzeugversicherungen zahlen mussten als die Frauen. Diese Praxis der Berechnung geschlechtsspezifischer Beiträge zu den Versicherungen ist nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes diskriminierend, weshalb eine Pflicht zur Einführung von Unisex-Tarifen verlangt wurde.
Die Einführung der Tarife zum 21. Dezember 2012
Für alle Versicherungsgesellschaften der EU-Staaten besteht ab dem 21. Dezember 2012 die Pflicht, neue Versicherungsbeiträge zu kalkulieren, bei denen das Geschlecht der Versicherten nicht berücksichtigt ist. Obwohl nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Staaten das entsprechende nationale Gesetz noch nicht verabschiedet ist, besteht für alle Versicherungsgesellschaften die Pflicht, nur noch Unisex-Tarife anzubieten.
Darauf weisen sowohl der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) als auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. übereinstimmend hin. Experten warnen aber die Versicherten vor übereilten Vertragsabschlüssen. Sie weisen darauf hin, dass jeder Versicherungsnehmer seinen persönlichen Bedarf genau abklären sollte, bevor ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird.