Um die private Altersvorsorge über die Riester- bzw. die Rürup-Rente für den Verbraucher attraktiver zu machen, möchte die Regierung nun einige Verbesserungen daran vornehmen.
Der Gesetzgeber hat einige Verbesserungen hinsichtlich der Riester-Rente und der Rürup-Rente beschlossen. Vorwiegend dient die Verpflichtung der Gesellschaften der besseren Verbraucherinformation, künftigen Kunden ein Faktenblatt mit allen wesentlichen Daten hinsichtlich ihres Versicherungsvertrages zu übergeben. Das Ziel des Maßnahmenpaketes ist, die zusätzliche Altersvorsorge für Anspruchsberechtigte attraktiver zu machen.
Die Verbesserungen hinsichtlich der Riester-Rente
Eine zentrale Verbesserung hinsichtlich der Riester-Rente stellt die Verringerung der Wechselgebühren dar. Um den Anbieterwechsel innerhalb der Riester-Rente zu erleichtern, berechnen sich die Wechselkosten zukünftig nur noch aus der Hälfte des angesparten Vermögens.
Zudem erleichtert die Bundesregierung die Verwendung eines Riester-Vertrages als Wohn-Riester. Bislang muss die Verwendung des Riester-Vermögens als Wohn-Riester zeitlich mit der Anschaffung der entsprechenden Immobilie zusammenfallen; in Zukunft soll er jederzeit auch für die Abzahlung einer bereits früher erworbenen Immobilie verwendet werden dürfen.
Des Weiteren erlaubt die Nutzungsform Wohn-Riester nach der Gesetzesänderung auch die Verwendung des Vermögens für einen altersgerechten beziehungsweise behindertengerechten Umbau einer Bestandsimmobilie. Voraussetzung dafür, dass die Riester-Rente hierfür genutzt werden kann, sind allerdings Mindestkosten für die Baumaßnahme, welche mindestens 6.000,- € betragen. Sofern die Immobilie vor der Verwendung des Wohn-Riesters bereits seit mehr als drei Jahren im Besitz des Versicherungskunden ist, erhöhen sich die erforderlichen Mindestumbaukosten auf 30.000,- €.
Letztendlich besteht die Möglichkeit, demnächst während der gesamten steuerpflichtigen Nutzung des Wohn-Riesters durch eine Einmalzahlung Steuern zu sparen und nicht nur wie jetzt am Anfang der Wohnförderung über die Riester-Rente.
Die Verbesserungen bei der Rürup-Rente
Eine zentrale Verbesserung bei der Rürup-Rente besteht in der geplanten Erhöhung der möglichen Sonderausgaben auf 24.000,- € für Ledige und 48.000,- € für Ehepaare; derzeit belaufen sich die entsprechenden Beträge auf 20.000,- € und 40.000,- €. Weitere Optimierungen der Rürup-Rente betreffen die Möglichkeit, künftig zusätzlich die Berufsunfähigkeit beziehungsweise die Erwerbsunfähigkeit über diese abzusichern.
Voraussetzung für die Anerkennung entsprechender Versicherungsverträge als Bestandteil der Rürup-Rente ist jedoch die vereinbarte lebenslange Rentenzahlung im Versicherungsfall.