Die Krankenversicherungen fordern ein lückenloses, bestenfalls unaufgefordertes Vorlegen ärztlicher Atteste bei der Beantragung eines Krankengeldes. Können Patienten die Krankschreibung nicht lückenlos attestieren, droht im schlimmsten Fall die Verweigerung der Zahlung von Krankengeld seitens der Krankenkassen.
Ärztliche Atteste für eine Krankschreibung müssen lückenlos sein, auch bei Krankheiten, die über ein Wochenende andauern. Ansonsten riskieren die Patienten den Anspruch auf Krankengeld. Darauf weist die Unabhängige Patientenberatung (UPD) hin.
Schon eine Unterbrechung von einem einzigen Tag bei der Krankschreibung könne den Anspruch auf Krankengeld zunichtemachen.
Anspruch auf Krankengeld
Das Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nach Ablauf der gesetzlichen Lohnfortzahlung (regelmäßig sechs Wochen) gezahlt, der Anspruch entsteht am der Krankschreibung folgenden Tag oder am Tag einer stationären Aufnahme in ein Krankenhaus.
Auch Selbstständige können Krankengeld erhalten, wenn sie eine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben, also entweder freiwillige Mitglieder der GKV mit vollem Beitragssatz sind oder in einer privaten Krankenversicherung (auch Zusatzversicherung) den Anspruch auf Krankengeld versichert haben. Auch Elternteile, die kranke Kinder unter 12 Jahren pflegen, haben damit einen Krankengeldanspruch.
Sollte die Krankheit länger andauern und das durch ein ärztliches Attest bestätigt werden, muss dieses lückenlos geschehen. Wenn das nicht geschieht, erlischt der Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld, darauf wies die Unabhängige Patientenberatung jetzt hin.
Auch bei Unterbrechungen von nur einem Tag zahlt die gesetzliche Krankenkasse kein fortlaufendes Krankengeld, wenn ein lückenloses ärztliches Attest fehlt. Von dieser Regel gäbe es nur sehr wenige Ausnahmen.
Mangelndes Wissen um Krankschreibungen
Dass der Krankengeldanspruch erst am Tag nach der eigentlichen Krankschreibung entsteht, wissen viele gesetzlich versicherte Patienten nicht. Darauf weisen unter anderem Verbraucherschützer hin. Das ist deshalb prekär, weil hier die Gefahr entsteht, dass doch kein lückenloses ärztliches Attest existiert. Praktisch müsse dieses neu ausgestellt werden, bevor der vorherige Krankengeldanspruch ausläuft.
Auch Personen, die sich gerade arbeitslos melden, sollten diese Regelung genau beachten, weil schließlich beim Übergang keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber mehr existiert. Das Wochenende solle dabei besonders beachtet werden, denn wenn jemand bis Freitag krankgeschrieben ist und sich erst am Montag um ein neues Attest kümmert, könne dieses zwangsläufig nicht mehr lückenlos sein.
Der späteste Termin für den Arztbesuch wäre in diesem Fall der Freitag gewesen, an welchem die alte Krankschreibung auslief.