Der Chef der TK, Jens Baas, hat sich nun als erster Krankenkassen-Vorstand für die Abschaffung der Praxisgebühr ausgesprochen.
Gesetzlich versicherte Patienten müssen in Deutschland seit dem Jahr 2004 die sogenannte Praxisgebühr bezahlen. Es handelt sich dabei um eine Zahlung von 10,- €, die jedes Quartal bei jedem ersten Besuch eines Arztes, eines Zahnarztes oder eines Psychotherapeuten gezahlt werden muss. Der Patient leistet die Zahlung an den Arzt beziehungsweise an dessen Angestellte und erhält dafür eine Quittung. Der Arzt muss die Praxisgebühr an die Krankenkassen weiterleiten, dies erfolgt in Form einer Verrechnung mit den Honoraren für die Behandlung der Patienten.
Es wird seit einigen Jahren sowohl in der Politik als auch unter den Ärzten und den Versicherten über eine Abschaffung der Praxisgebühr diskutiert. Zu diesem Thema hat sich jetzt auch der Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkasse (TK), Jens Baas, zu Wort gemeldet, indem auch er eine Abschaffung der Praxisgebühr fordert.
Die Nachteile der Praxisgebühr
Wie Jens Baas in einem Interview ausführte, hat die Praxisgebühr weder für die Patienten noch für die Ärzte einen Nutzen. Nach Baas€˜ Meinung handelt es sich um eine unnötige finanzielle Belastung der gesetzlich versicherten Patienten. In den Arztpraxen erfordert die Praxisgebühr einen hohen bürokratischen Aufwand, der gemäß Jens Baas völlig unnötig sei.
Die Mehrheit der Deutschen ist für die Abschaffung der Praxisgebühr
Nach einer repräsentativen Umfrage des Emnid-Institutes sind 77 % der Deutschen für eine Abschaffung der Praxisgebühr. Vor allem in Zeiten hoher finanzieller Guthaben auf den Konten der Krankenkassen sehen viele Versicherte nicht ein, warum sie die Gebühr weiterhin zahlen sollen. Die Krankenkassen können bei ihrer momentanen finanziellen Situation auf die zwei Milliarden Euro an Zusatzeinnahmen verzichten.
Außerdem hat die Praxisgebühr als Steuerungsinstrument versagt: Trotz der unliebsamen 10,- € gehen die Deutschen auch nicht seltener zum Arzt. Stattdessen hat es sich eingebürgert, dass die Ärzte bei einem ersten Besuch des Patienten im Quartal gleich mehrere Überweisungen an andere Fachärzte ausstellen, damit der Patient nicht nur wegen einer Überweisung noch einmal kommen muss.