Vor allem bei einer Berufsunfähigkeit als Folge von Depression oder Burn-Out legen die Versicherer eine schlechte Zahlungsmoral an den Tag.
In jüngster Zeit häufen sich die Vorfälle, bei denen die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlen will, obgleich ein Arzt die Unfähigkeit zur Berufsausübung bestätigt. Vor allem Menschen mit einer psychischen Erkrankung sind betroffen, denn nur allzu oft werden Depressionen nicht als Grund für eine Berufsunfähigkeit anerkannt.
Absicherung für den Notfall?
Viele Versicherte haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, weil sie der Meinung waren, dass sie damit für den Notfall vorgesorgt hätten und abgesichert seien. Nun haben die Versicherten die Rechnung allerdings ohne die Assekuranzen gemacht, denn diese verweigern häufig die Leistungen aus der Police. Interessant ist, dass sich die Fälle, bei denen die Menschen aufgrund psychischer Erkrankungen berufsunfähig werden, seit Jahren häufen. Doch gleichzeitig verweigern immer mehr Versicherungen die Zahlung.
Inzwischen wird davon ausgegangen, dass etwa ein Viertel aller Menschen, die berufsunfähig sind, dies aufgrund von Depressionen und anderen Erkrankungen der Psyche sind. Die Berufsunfähigkeitsversicherungen gehen nun davon aus, dass sich das zu einem Massenproblem steigern könnte und die Zahlungen überhand nehmen würden.
Hintergründe zu den Berufsunfähigkeitsversicherungen
Der gesetzliche Schutz vor Berufsunfähigkeit entfiel schon im Jahr 2001. Geschützt sind jetzt nur noch die Menschen, die vor 1962 geboren sind. Inzwischen haben etwa 17 Millionen Menschen eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf privatem Wege abgeschlossen. Jetzt steigen bei vielen die gesundheitlichen Probleme schon allein aufgrund des Alters – und die Versicherungen sehen eine Welle der Forderungen auf sich zukommen.
Die Assekuranzen reagieren, indem sie vorsorglich Anträge auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente ablehnen – und dies auch, wenn ärztliche Gutachten vorgelegt werden. Die Gutachten werden von der Versicherung gefordert und müssen bei Vertragsärzten angefertigt werden – die dann oft im Sinne der Versicherung keine psychische Erkrankung wie etwa eine Depression feststellen.
Berufsunfähigkeit = Arbeitsunfähigkeit?
Viele Versicherer begründen ihre Ablehnung von Anträgen damit, dass lediglich eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen würde, eine kurze Episode, in der der Versicherte nicht erwerbstätig sein könne. Gerade bei psychischen Erkrankungen sei nicht von einer dauerhaften Krankheit auszugehen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung stützt sich nicht selten auf Gutachten, deren Objektivität Zweifel aufkommen lässt. Denn nur zu oft entscheiden die Gutachter zu Gunsten der Versicherer.
Nun wird seitens von Verbraucherschützern gefordert, dass eine gesetzliche Regelung eingeführt wird, bei der geklärt wird, in welchen Fällen die Berufsunfähigkeitsversicherungen ein eigenes Gutachten verlangen können. Bis dahin können sich Versicherte meist nur an das Gericht wenden und einen zermürbenden Rechtsstreit in Kauf nehmen. Allerdings spekulieren viele Versicherungen darauf, dass sich an einer Depression Erkrankte auf so etwas nicht einließen und lieber auf die Zahlungen verzichten würden.