Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt nicht in jedem Streitfall die Kosten. Wir erklären Ihnen, wann Sie in die eigene Tasche greifen müssen!
Die meisten Menschen vertrauen auf eine Rechtsschutzversicherung, um sich vor zu hohen Gerichtskosten zu schützen. Diese Absicherung nützt nur nichts, wenn die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt. Ein Zustand, der bedauerlicherweise öfter der Fall ist als viele Menschen denken. Gerade Opfer von Banken in der Finanzkrise mussten dies bitterlich lernen.
Der Konflikt mit der eigenen Rechtsschutzversicherung
Liegt man im Streit mit der eigenen Rechtsschutzversicherung, dann ist es selbstverständlich, dass diese die Kosten nicht übernimmt. Gleiches gilt übrigens, wenn man für mehrere Personen eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat und gegen eine der anderen Personen prozessieren möchte. In diesem Fall hält sich die Versicherung für neutral.
Keine Spekulationsgeschäfte und Wettverträge
Ebenfalls generell ausgeschlossen ist eine Kostenübernahme der Rechtsschutzversicherung bei Spekulationsgeschäften. Darunter fallen alle Probleme, die im Zusammenhang mit den Banken während der Finanzkrise standen. Im gleichen Abschnitt des Schutzvertrages steht meist auch, dass ebenfalls keine Kosten bei Spiel- und Wettverträgen übernommen werden.
Kein Arbeitsrechtsschutz und nur Beratungen
Sehr häufig ist der Arbeitsrechtsschutz aus der Rechtsschutzversicherung ausgeklammert, weil die Gewerkschaften dieses Angebot gratis ihren Mitgliedern anbieten und der Gesetzgeber lange wollte, dass die Menschen in die Gewerkschaft eintreten. Inzwischen ist diesbezüglich ein Wandel zu beobachten. Aufpassen muss man allerdings auch, wenn man nur einen Beratungsvertrag hat. Das Gespräch mit dem Anwalt wird dann übernommen, der Gang vor den Richter jedoch nicht. Generell muss man jedoch davon ausgehen, dass die Rechtsschutzversicherung bei Streitfällen im Vertragsrecht keinerlei Kosten übernimmt.
Der Konflikt mit dem Staat
Schwierig ist es auch, wenn man mit dem Staat in Konflikt gerät. Die Rechtsschutzversicherung zahlt generell nicht für alle vorsätzlich begangenen Straftaten. Bei fahrlässigen Straftaten steht sie aber an der Seite des Versicherten. Wird man einer vorsätzlichen Straftat beschuldigt, aber freigesprochen, übernimmt der Staat die entstandenen Auslagen.